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Straßenverkehr: Von handgreiflichen Frauen und dreisten Autofahren

Straßenverkehr

Von handgreiflichen Frauen und dreisten Autofahren

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    Von handgreiflichen Frauen und dreisten Autofahren
    Von handgreiflichen Frauen und dreisten Autofahren Foto: Alexander Kaya

    Eine halsbrecherische Autofahrt unter Drogen, einen dreisten Mann am Steuer und eine handgreifliche Auseinadersetzung zwischen zwei Frauen: Einige kuriose Fälle haben die Polizei in Illertissen und Neu-Ulm auf Trab gehalten. Hier ein Blick auf die Einsätze:

    Nicht nur Männer können rabiat miteinander umgehen: Das hat sich am Freitagnachmittag gegen 14 Uhr vor einem Geschäft für Blumenexporte in der Dietenheimer Straße in Illertissen gezeigt. Wie die Polizei mitteilt, gerieten zwei Frauen aneinander – daraus wurde eine handgreifliche Auseinandersetzung. Eine 41-jährige Frau aus dem südlichen Landkreis parkte ihr Auto in der Anlieferungszone des Geschäfts. Als eine 45-jährige Lieferantin sie darauf ansprach und sie bat den Bereich zu verlassen, kam es in der Folge zum Streit. Im Verlauf schlug die

    Fünf Zusammenstöße hat ein Autofahrer in der Nacht zum Samstag gegen 23.30 Uhr im Neu-Ulmer Ortsteil Offenhausen verursacht: Er prallte gegen vier Autos und fuhr ein Verkehrszeichen um. Drei Personen wurden verletzt. Die Polizei geht davon aus, dass der 54-jährige Verkehrsrowdy unter Drogeneinfluss gestanden sein könnte. Nachdem mehrere Verkehrsunfälle gemeldet worden sind, eilten mehrere Streifenwagen der Neu-Ulmer Polizei nach

    Bei diesem letzten Unfall wurden der Verursacher sowie die beiden Passagiere im anderen Fahrzeug leicht verletzt. Insgesamt entstand durch die Unfallserie ein Schaden von rund 13500 Euro. Beim Verursacher wurden vor Ort laut Polizei drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt. Er musste eine Blutprobe abgeben – und erst einmal auch seinen Führerschein.

    Polizisten müssen sich bei Verkehrskontrollen so manches anhören – aber die Aussage eines 27 Jahre alten Autofahrers in Illertissen dürfte Seltenheitswert besitzen: Er vertrat die Auffassung, allein der Besitz eines Autos berechtige ihn zum Fahren desselben. Einen Führerschein hatte er nicht. Die Polizeibeamten belehrten ihn eines Besseren: Sie klärten ihn über die Gesetzeslage auf und unterbanden die Weiterfahrt. Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. (az)

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