Sie sind momentan ein großes Thema: die Straßenausbaubeiträge im Freistaat Bayern. Der Hintergrund: Werden Ortsstraßen verbessert, erheben die Gemeinden oftmals einmalige oder wiederkehrende Beiträge von den Bürgern. Grundlage ist das bayerische Recht. Anders sieht es bei den Erschließungsbeiträgen aus, die nach Angaben von Altenstadts Bürgermeister Wolfgang Höß nach Bundesrecht erhoben werden. Diese werden fällig, falls eine Straße noch nicht als „erschlossen“ gilt.
Illertissen