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Sexualdelikte: Ali A. bezichtigt Opfer der Falschaussage

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Sexualdelikte: Ali A. bezichtigt Opfer der Falschaussage

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    Der Prozess um die Angriffe auf Frauen in Babenhausen und Egg an der Günz soll heute enden. Das Urteil wird am frühen Abend verkündet.
    Der Prozess um die Angriffe auf Frauen in Babenhausen und Egg an der Günz soll heute enden. Das Urteil wird am frühen Abend verkündet.

    Sie wollte dem Angeklagten Ali A. nicht Auge in Auge gegenüberstehen: Per Videoübertragung hat am Montag ein weiteres Opfer im Prozess um die Sexualdelikte im Unterallgäu ausgesagt. Sie ist das vierte und damit letzte Opfer, das am Landgericht Memmingen zu den Ereignissen vernommen wurde. Das Urteil soll am heutigen Dienstag fallen und damit einen Tag später als ursprünglich geplant.

    Während der Aussage des Opfers mussten die Zuschauer den Saal verlassen. Das und auch die Zuschaltung über einen Bildschirm im Gerichtssaal hatte die Anwältin der Frau beantragt. Richter Christian Liebhart erklärte, dass dadurch die Intimsphäre des Opfers geschützt werden solle.ie berichtet, soll der Angeklagte die Frau am 5. Dezember an einem Parkplatz nahe dem Babenhauser Badesee vergewaltigt haben. Sie war offenbar gerade mit ihrem Hund spazieren gewesen, als sie auf ihren Peiniger traf. Der Angeklagte soll sie in ihr Auto gedrängt und dort misshandelt haben. Als er von ihr abließ und sich kurz von dem Wagen entfernte, fuhr die Frau davon, heißt es in der Anklageschrift. Dabei soll sich der Angreifer noch auf die Motorhaube geworfen haben.

    Nach der rund einstündigen Vernehmung der Frau beschuldigte Ali A. diese der Falschaussage. Er behauptete, die Frau habe einen Unfall verursacht und ihm danach „ein Geldangebot“ gemacht. In der Folge habe die Frau die Autotüren versperrt und sei weggefahren. Wie Staatsanwalt Sebastian Murer feststellte, bezichtigte der mutmaßliche Täter die Frau mit dieser Anmerkung einer Straftat, nämlich eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Eine falsche Beschuldigung hätte wohl Einfluss auf das Strafmaß. Der Staatsanwalt hatte die Beweislast gegen den Angeklagten bereits am ersten Verhandlungstag Anfang September als „erdrückend“ bezeichnet. Ali A. bestritt stets, die Sexualdelikte begangen zu haben.

    Wie berichtet, soll der Eritreer innerhalb von drei Tagen in Egg an der Günz und in Babenhausen zwei Frauen vergewaltigt haben. Es handelte sich laut Anklageschrift um Vergewaltigungen im juristischen Sinne, das heißt: Zur Erfüllung des Straftatbestands ist nicht zwingend ein Beischlaf erforderlich. Eine dritte Frau soll der Angeklagte sexuell genötigt haben, indem er sie an einer Umkleidekabine an dem Babenhauser See angriff und verletzte. Sie hatte sich mit einer Schere gewehrt. Außerdem steht der Vorwurf einer weiteren Nötigung im Raum.

    Zwei Rechtsmediziner präsentierten am Montag ihre Gutachten zu den Verletzungen, die die Frauen und der Angeklagte nach den Taten gezeigt hatten. Die Sachverständige kam zu der Einschätzung, diese passten zu den Schilderungen der Opfer. Am heutigen Dienstag (Beginn: 16 Uhr) soll ein weiterer Gutachter aussagen. Danach sind die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung geplant. Voraussichtlich am frühen Abend wird das Urteil verkündet.

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