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Senden/Neu-Ulm: Erst will er plaudern, dann will er prügeln

Senden/Neu-Ulm

Erst will er plaudern, dann will er prügeln

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    Der Richter nannte den Angeklagten „eine richtige Landplage“. Betrunken hatte Leute bedroht und Alkohol gestohlen.
    Der Richter nannte den Angeklagten „eine richtige Landplage“. Betrunken hatte Leute bedroht und Alkohol gestohlen. Foto: Alexander Kaya

    Er betrinkt sich, beleidigt fremde Menschen und bedroht diese auch noch: Mit einer – wie Richter Thomas Mayer es nennt – „richtigen Landplage“ musste sich das Amtsgericht Neu-Ulm beschäftigen. Es ist nicht das erste Mal, dass der 32-jährige Sendener negativ auffällt. Rund zehn Vergehen in den vergangenen 15 Jahren, darunter mehrere Fälle von vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung, sind in seinem Vorstrafenregister zu finden. Im aktuellen Fall bedrohte der 32-Jährige zuerst einen Mann in einer Sendener Bar, danach stahl er Schnaps vom Discounter.

    Ereignet hat sich die Tat im Januar dieses Jahres. Es war kurz vor halb acht am Abend, als der Angeklagte das Lokal betrat. Er war alkoholisiert, hatte über zwei Promille – und Redebedarf. Der Mann setzte sich an die Theke und wollte ein Gespräch mit seinem Sitznachbarn beginnen. Dieser gab ihm aber zu verstehen, dass er keine Unterhaltung mit dem Angeklagten möchte – und wechselte die Thekenseite.

    Doch der betrunkene Sendener ließ sich nicht abwimmeln. Er wollte das Würfelspiel Mäxle spielen. Der Barbesucher lehnte ab. Er wollte lieber mit seiner Freundin reden. Dies nahm ihm der Angeklagte krumm – und reagierte mit einem Angebot, das dem Bargast gar nicht gefiel: „Wir können uns draußen treffen. Ich dreh dir den Kragen um und brech dir den Kiefer“, soll der 32-Jährige gesagt haben. Die beiden Zeugen aus der Bar konnten diese Aussage bestätigen. „Haben Sie das ernst genommen?“, fragte Richter Mayer den 48-jährigen Zeugen. Dieser war der Ansicht, dass der Angeklagte ihn tatsächlich verprügeln wollte. „Sein Gesichtsausdruck machte mir Angst“, sagte der Zeuge. Er rief die Polizei. Doch bis diese eintraf, war der Mann verschwunden.

    Es dauerte aber nicht lange, bis der 32-jährige Sendener in einem Discounter wieder auf sich aufmerksam machte. Da er sich vor dem Spirituosenregal verdächtig verhielt, hat eine Verkäuferin Polizeibeamte, die zufällig vor dem Supermarkt standen, alarmiert. Sie kontrollierten den verdächtigen Mann und fanden in seinem Rucksack eine Flasche Doppelkorn. Das Geld wurde aber nie bezahlt. Dies konnte die Verkäuferin anhand der Liste an verbuchten Waren im Computer feststellen. Zwar behauptete der Angeklagte, dass er den Schnaps in einer anderen Filiale erstanden habe. Doch auch dort wurde an dem Tag kein Doppelkorn verbucht.

    Besonnen wirkte der Angeklagte nicht. Eher machte sein geschundenes Gesicht den Eindruck, als hätte er abermals eine handfeste Auseinandersetzung gehabt. „Ich mache keine Angaben mehr, das ist mir zu blöd“, sagte der 32-Jährige pampig zu Richter Mayer. Keine Einsicht und einschlägige Vorstrafen – das wirkte sich negativ auf das Urteil von Mayer aus: Fünf Monate Freiheitsstrafe – ohne Bewährung.

    Selbst die Verhandlung hat noch ein juristisches Nachspiel für den Angeklagten. Da er beim ersten Termin nicht erschienen war, musste die Polizei ihn aus seiner Wohnung in Senden holen. Dabei haben die Beamten die Wohnungstür aufgebrochen. Der 32-Jährige leistete starken Widerstand. „Ich zieh jetzt eh nach Berlin“, sagte er. Vorerst muss die „Landplage“ wohl hinter Gitter. Der Angeklagte wird aber Revision gegen das Urteil einlegen.

    „Diesem Mann sollte man im alkoholisierten Zustand weder nachts noch tagsüber gegenübertreten“, resümierte Richter Thomas Mayer.

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