Wer, wie im Fall zweier Schüler in Vöhringen, mit dem Handy ein Video von einer Lehrkraft dreht, muss damit rechnen, dass das Mobiltelefon einkassiert wird. Dies hält das bayerische Kultusministerium für eine durchaus angemessene Reaktion auf ein solches Verhalten. Zwei 16-jährige Schüler waren, wie berichtet, erwischt worden, nachdem sie das im Unterricht heimlich gedrehte Video auf die Internet-Plattform Facebook gestellt hatten. Die betroffene Lehrerin hatte Anzeige wegen Verletzung des Kunsturheberrechtsgesetzes erstattet.
Über die Konsequenzen für die beiden Schüler entscheidet letztlich die Schule in Eigenverantwortung, so das Kultusministerium auf Anfrage unserer Zeitung. Zuständig dafür sind Lehrkräfte beziehungsweise Schulleiter oder ein Disziplinarausschuss. „Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind Kernbereiche der Schule“ – da gelte es abzuwägen, wie schwerwiegend der Fall sei. Insbesondere gehe es darum, ob sich die Schüler bereits Ähnliches haben zuschulden kommen lassen, ob es der erste Film, das erste Foto im Unterricht war. „Der Disziplinarausschuss hat die Aufgabe, zu entscheiden, wie man im jeweiligen Einzelfall am besten pädagogisch wirkt“, erklärt das Ministerium.
Laut bayerischem Unterrichts- und Erziehungsgesetz ist geregelt, dass sowohl im Schulgebäude als auch auf dem Schulgelände Mobiltelefone sowie sonstige digitale Speichermedien, wie MP3-Player, Discman oder Walkman, ausgeschaltet sein müssen. Sollte ferner der begründete Verdacht bestehen, dass auf Schülerhandys Gewaltvideos, pornografische oder andere menschenverachtende Darstellungen ausgetauscht oder angeschaut werden, ist die Polizei zu verständigen, bekräftigt das Ministerium. Untersagt ist ebenso, mit dem Handy ohne Einwilligung der betreffenden Person während des Unterrichts oder in Pausen oder auf dem gesamten Schulgelände Bilder oder Tonaufnahmen zu erstellen oder diese sogar ins Internet zu stellen. Gerade in solchen Fällen könne die betroffene Lehrkraft Anzeige erstatten.
Und nicht nur das: Lehrkräfte haben sogar die rechtliche Möglichkeit, bei Verstößen gegen diese Vorschriften ein Handy oder sonstiges digitales Speichermedium zumindest „vorübergehend einzubehalten“, erklärt das Kultusministerium.
Bei Klassenarbeiten könnte es ein Betrug sein
Grundsätzlich müssen Handys im Unterricht ausgeschaltet sein, bestätigt Elisabeth Schindele, Rektorin der betroffenen Vöhringer Realschule, außer die Lehrkraft würde sie ausdrücklich erlauben. Daran scheinen sich aber offenbar nicht alle zu halten: „Manchmal klingelt es einfach“, weiß die Rektorin. Das habe in der Regel mindestens einen Verweis zur Folge.
Sollte ein Handy sogar bei Klassenarbeiten in irgendeiner Form genutzt werden, könne dies sogar als Betrug gewertet werden, meint Elisabeth Schindele. In der Regel müssen die Handys aber bei Übungen abgegeben werden.