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Reparaturen: Wenn Rohrbrüche zum Versicherungsfall werden

Reparaturen

Wenn Rohrbrüche zum Versicherungsfall werden

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    Wenn Rohrbrüche zum Versicherungsfall werden
    Wenn Rohrbrüche zum Versicherungsfall werden Foto: Ralf Lienert

    Weil sich in Bellenberg aufgrund der älter werdenden Bausubstanz von Privathäusern Rohrbrüche mehren, wird sich die Gemeinde künftig die Reparaturkosten vom Hausbesitzer erstatten lassen. Der Wechsel von kommunaler zu privater Zuständigkeit findet künftig an der Grundstücksgrenze statt und nicht mehr nach der von der Gemeinde installierten Wasseruhr. Dahingehend und in weiteren Punkten hat der Gemeinderat die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung bei einer Gegenstimme geändert. Die Neuregelung orientiert sich eng an der Mustersatzung des Innenministeriums und tritt zum 1. November in Kraft.

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