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Recht: Wer einen Biber überfährt...

Recht

Wer einen Biber überfährt...

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    Vorsicht, Biber: Nach Unfällen muss der Fahrer handeln.
    Vorsicht, Biber: Nach Unfällen muss der Fahrer handeln. Foto: Pleul/dpa

    Wer mit dem Auto auf der Landstraße ein Tier überrollt und seine Fahrt dann fortsetzt, muss mit einer Anzeige rechnen: Darauf weist die Polizei in einer Mitteilung hin. Anlass ist ein Vorfall bei Roggenburg. In der Nacht zum Donnerstag hatte eine 48-Jährige auf einer Staatsstraße einen Biber überfahren. Gegen die Frau wird nun wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ermittelt – obwohl sie den Unfall später von zu Hause aus meldete. Das war zu spät, wie die

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