"Warum nicht, warum nicht, warum nicht?“ – Diese Worte soll Ali A. immer wieder gesagt haben, während er an einem Dezemberabend eine Frau vergewaltigte. Und genau diese Worte zitierte Richter Christian Liebhart am Dienstagabend auch, um seine Urteilsbegründung einzuleiten. Sie verdeutlichten Liebhart zufolge schlaglichtartig, mit welcher „selten zu beobachtenden Hartnäckigkeit“ der 26-jährige Eritreer bei seinen Schreckenstaten vorging. Er habe eine „erhebliche Empathielosigkeit“ gezeigt. Ali A. wurde zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem behält sich das Gericht vor, im Anschluss eine Sicherungsverwahrung anzuordnen.
Vergewaltigungen im Unterallgäu: Angeklagter ist laut Gutachter schuldfähig
Damit endete am Landgericht Memmingen ein Prozess, der für viel Aufsehen im Unterallgäu und weit darüber hinaus gesorgt hatte. So war es auch nach den Taten im Winter 2018 gewesen. Ali A. wurde nun schuldig gesprochen, innerhalb dreier Tage erst in Egg an der Günz und dann in Babenhausen (
Alle drei Opfer hatten während der Übergriffe Angst, „dass es der letzte Tag ihres Lebens sein könnte“, sagte der Richter mit Nachdruck. Es habe sich jeweils um ein „länger dauerndes Martyrium“ und in der Gesamtbetrachtung um eine „außergewöhnliche Tatserie“ gehandelt. Eine der Frauen leidet heute an einer posttraumatischen Belastungsstörung, an sie muss Ali A. 15 000 Euro Schmerzensgeld bezahlen.
Prozess in Memmingen: Plädoyers hinter verschlossenen Türen
Ali A. bestritt während des fünf Verhandlungstage dauernden Prozesses, die ihm vorgeworfenen Sexualdelikte begangen zu haben. Vielmehr behauptete er, zwei der Opfer nie zuvor gesehen zu haben. Einer weiteren Frau warf er vor, sie habe ihn angefahren und danach Geld angeboten, damit er schweige. Sein Rucksack sei während des Unfalls in deren Auto geschleudert worden, wo ihn die Ermittler später fanden. Bei dieser Geschichte habe es sich um nichts anderes als um eine Schutzbehauptung gehandelt, so der Richter: „An der Täterschaft des Angeklagten besteht kein vernünftiger Zweifel.“ Die Beweise belasteten den Eritreer schwer, etwa dessen DNA-Spuren an den Frauen oder ein Innenschuh des ersten Opfers, der in der Wohnung des Peinigers gefunden worden war.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung trugen ihre Plädoyers am Dienstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor. Dies war der Fall, weil zwei Opfer ebenfalls nicht vor den Augen und Ohren der Zuschauer ausgesagt hatten. Wie Staatsanwalt Sebastian Murer unserer Redaktion nach der Urteilsverkündung erklärte, habe er auf eine 13-jährige Freiheitsstrafe mit einer anschließenden Sicherungsverwahrung – ohne Vorbehalt – plädiert. Pflichtverteidiger Werner Hamm wollte sich dazu nicht äußern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Was an den anderen Verhandlungstagen in Memmingen passierte:
- Sexualdelikte: Ali A. bezichtigt Opfer der Falschaussage
- Sexuelle Übergriffe gegen Frauen: Ein Opfer schildert den Angriff
- Sexualdelikte gegen Frauen: Ali A. beschuldigt Opfer der Falschaussage
- Sexualdelikte gegen Frauen: Bekannter bezeichnet Ali A. als "schwierige Person"
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