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Prozess in Memmingen: Sexuelle Übergriffe gegen Frauen: Ein Opfer schildert den Angriff

Prozess in Memmingen

Sexuelle Übergriffe gegen Frauen: Ein Opfer schildert den Angriff

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    Am Dienstagnachmittag wurde der Prozess um die sexuellen Übergriffe in Egg an der Günz und Babenhausen am Landgericht Memmingen fortgesetzt.
    Am Dienstagnachmittag wurde der Prozess um die sexuellen Übergriffe in Egg an der Günz und Babenhausen am Landgericht Memmingen fortgesetzt.

    Noch einmal musste sie sich gedanklich in die Geschehnisse an jenem Abend im Dezember 2018 zurückversetzen: Eine junge Frau hat am zweiten Verhandlungstag im Prozess um die sexuellen Übergriffe im Unterallgäu öffentlich ausgesagt. Sie tritt auch als Nebenklägerin auf. Der Angeklagte Ali A. bestreitet nach wie vor, für die Taten, die ihm zur Last gelegt werden, verantwortlich zu sein. Wie berichtet, ist in der Anklageschrift von zwei Vergewaltigungen im juristischen Sinne, einer sexuellen Nötigung, einer Nötigung und Körperverletzungen die Rede. „Ich sehe diese Frau zum zweiten Mal, das erste Mal war am ersten

    Die Frau konnte sich mit einer Schere gegen den Angreifer wehren

    Am Dienstag stand der vierte Übergriff der Serie im Fokus der Verhandlung vor der Großen Strafkammer am Landgericht Memmingen. Er hatte sich am 5. Dezember an und in der Umkleidekabine am Ufer des Rothdachweihers in Babenhausen zugetragen. Das Opfer hatte sich mit einer Schere gewehrt und so wohl Schlimmeres verhindert. Vorgeworfen wird dem Angeklagten eine sexuelle Nötigung mit schwerer Körperverletzung.

    Die Frau schilderte im Zeugenstand, was ihr damals widerfahren ist. Sie habe bei Dämmerung nahe dem Badeweiher Zweige für einen Adventskranz holen wollen und deshalb eine Haushaltsschere in der Jackentasche gehalten, als ihr ein fremder Mann auf dem Fahrrad entgegengekommen sei. Zunächst habe dieser etwas genuschelt und sei an ihr vorbeigefahren. Dann plötzlich sei er auf dem Fußweg auf sie zu gerannt, um sie anzugreifen. Was folgte, war laut Anklageschrift und Aussage der Frau ein brutales Gerangel.

    Ali A. soll sein Opfer unter anderem in den Schwitzkasten genommen und herumgeschleudert, in die Umkleidekabine gezerrt, es gebissen und gewürgt haben. „Ich dachte, das war’s jetzt mit mir“, sagte die Frau vor Gericht mit fester Stimme. Sie habe sich in Todesangst gewehrt – mit der Schere zugestochen, getreten, geschrien. Doch erst als ein Spaziergänger hinzukam, ließ der Peiniger von ihr ab und rannte davon.

    Auf die Frage des Richters Christian Liebhart hin sagte sie, den Mann auf der Anklagebank nicht bezüglich des Gesichts, wohl aber des Körperbaus wiederzuerkennen. „Dass ich ihm hier gegenübersitzen muss, macht mich unheimlich wütend“, sagte die Frau.

    Das Opfer hat Bisswunden und Prellungen erlitten

    Sie habe Schmerzen erlitten und etwa an den Tagen nach dem Angriff nicht allein den Kopf heben können. Der Arzt, der die Frau nach der Tat behandelt hatte, beschrieb die Verletzungen, darunter Bisswunden und Prellungen. Heute, so die Frau, gehe es ihr gut. Mit Blick auf den Prozess habe sie allerdings wieder öfter an die Geschehnisse des 5. Dezembers denken müssen.

    Ali A. hörte den Aussagen ohne sichtbare Betroffenheit zu. Als Bilder des Tatorts und der Verletzungen in Augenschein genommen wurden, setzte er sich bereits auf seinen Platz zurück, bevor Richter Liebhart die Prozessbeteiligten dazu aufforderte.

    Wie berichtet, hatte der Prozessauftakt am Freitag stattgefunden. Die Anklageschrift war verlesen worden, mehrere Zeugen hatten ausgesagt. Zunächst ging es detailliert um die Vergewaltigung am 3. Dezember in Egg. Das Opfer sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus, zum Schutz der Intimsphäre. Anschließend wurden der Partner der Frau und Polizisten befragt, die an den Ermittlungen beteiligt gewesen waren. Zudem ging es am Freitag um eine Nötigung, zu der es laut Anklageschrift am frühen Nachmittag des 5. Dezembers in einer Babenhauser Kneipe gekommen war. Der Angeklagte meldete sich immer wieder zu Wort und bestritt, die ihm zur Last gelegten Taten begangen zu haben. Der dritte Verhandlungstermin am Landgericht ist der Mittwoch, 18. September, ab 9.30 Uhr. Mehrere Zeugen sollen aussagen.

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