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Prozess in Memmingen: Sexualdelikte gegen Frauen: Bekannter bezeichnet Ali A. als "schwierige Person"

Prozess in Memmingen

Sexualdelikte gegen Frauen: Bekannter bezeichnet Ali A. als "schwierige Person"

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    Am dritten Verhandlungstag im Prozess um die Sexualdelikte im Unterallgäu sagten etliche Zeugen aus, darunter Polizisten und Sachverständige.
    Am dritten Verhandlungstag im Prozess um die Sexualdelikte im Unterallgäu sagten etliche Zeugen aus, darunter Polizisten und Sachverständige. Foto: Siegfried Rebhan (Archiv)

    Am dritten Verhandlungstag im Prozess um die Übergriffe auf vier Frauen in Egg an der Günz und Babenhausen im Dezember 2018 haben sich die Indizien gegen den Angeklagten Ali A. verdichtet. Wie berichtet, werden ihm zwei Vergewaltigungen im juristischen Sinne, eine sexuelle Nötigung und eine Nötigung vorgeworfen, hinzukommen Körperverletzungen. Der 26-jährige Eritreer wies die Vorwürfe weiter von sich. Insgesamt sagten am Mittwoch an die 20 Zeugen aus, darunter zahlreiche Polizisten, die mit den Ermittlungen betraut gewesen waren, eine DNA-Sachverständige des Landeskriminalamts (LKA), Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalten in Memmingen und Kempten, Ärzte sowie ein dem Angeklagten bekannter Mann.

    Polizisten berichten von der Festnahme des Angeklagten

    Unter anderem berichteten Polizisten von der Festnahme des Angeklagten am Abend des 5. Dezembers, kurze Zeit nach den zwei Sexualdelikten am Babenhauser Badesee. Demnach waren die Beamten im Rahmen der Fahndung an der Memminger Straße auf Ali A. gestoßen, der gerade dabei gewesen war, sein Fahrrad abzuschließen. Die Polizisten stellten „auffällige Verletzungen“ im Gesicht des Mannes fest, außerdem war dessen Hemd beschädigt und mit Blutspuren versehen. „Er gab an, mit dem Fahrrad in einen Verkehrsunfall verwickelt gewesen zu sein“, berichtete ein Polizist im Zeugenstand. „Aber die Verletzungen passten dazu nicht.“ Wie berichtet, hatte sich ein Opfer während des Übergriffs vor und in der Umkleidekabine am Rothdachweiher mit einer Schere gewehrt.

    Bei der Festnahme wurden die Hände des Tatverdächtigen laut den Polizisten in Plastiktüten gepackt, um DNA-Spuren zu sichern. Während der Fahrt zur Polizeidienststelle habe sich Ali A. „ruhig, fast schon apathisch“ verhalten, so ein Zeuge. Auch ein Alkoholgeruch sei von ihm ausgegangen, die Durchführung eines Atemtests sei jedoch nicht gelungen.

    Im weiteren Verlauf des dritten Verhandlungstags wurde deutlich, wie umfangreich die Spurensicherung und -auswertung im Vorfeld des Prozesses gewesen sein muss. Die Beteiligten sichteten etliche Lichtbildaufnahmen, Zeugen schilderten Beobachtungen und Erkenntnisse, die relevant sein könnten, Gutachter berichteten.

    Ali A. hatte kaum Kontakt zu anderen Bewohnern in Erkheim

    Ein Beispiel: Die Wohnung in Erkheim, in der Ali A. zuletzt lebte und wo er offenbar kaum Kontakt zu den anderen Bewohnern hatte, war nach der Festnahme durchsucht worden. Dabei fanden die Ermittler den Innenschuh eines Stiefels. Einen solchen hatte das erste Opfer nach der Vergewaltigung bei Egg nicht mehr am Tatort auffinden können. Es vermutete, dass der Angreifer ihn mitgenommen hatte. Außerdem wurde ein Slip offenbar dieser Frau gefunden – in einem Rucksack, den der mutmaßliche Täter nach der zweiten Vergewaltigung am Tatort, in einem Auto, zurückgelassen hatte.

    Wie die Auswertungen einer Sachverständigen des LKA ergaben, wiesen Spuren, die an den Tatorten und Opfern gesichert worden waren, Übereinstimmungen mit der DNA des Tatverdächtigen auf.

    Bekannter bezeichnet Ali A. als "schwierige Person"

    Ein Mann, der eine Zeit lang zusammen mit dem Angeklagten in einer Asylunterkunft in Babenhausen gewohnt hatte, schilderte vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts Memmingen das damalige Zusammenleben. Er bezeichnete Ali A. als „schwierige“ Person, die bisweilen Ärger gemacht habe, etwa wenn Alkohol im Spiel gewesen sei. Deshalb sei der Eritreer auch in die Unterkunft nach Erkheim verlegt worden. Hin und wieder sei er jedoch nach Babenhausen geradelt – auch an jenen Tagen im Dezember.

    Von Ärger war auch die Rede, als zwei JVA-Mitarbeiter aussagten. Der Angeklagte sei von Memmingen nach Kempten verlegt worden, nachdem er mit anderen Häftlingen aneinandergeraten sei, hieß es. Auch ein Disziplinarverfahren sei eingeleitet worden. Ein Zeuge sagte, die Kollegen hätten das Gefühl gehabt, von Ali A. als „Servicekräfte“ angesehen zu werden. Auch in Kempten gab es laut einer Aussage Probleme. Man habe den Eritreer als „provokativ“ erlebt und als jemanden, „der sehr schnell auf 100 sein kann, wenn ihm etwas nicht passt“.

    Die Verhandlung dauerte bis in den frühen Abend hinein – und wird noch fortgesetzt.

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