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Politik: Bellenberg: Die Staatsanwaltschaft geht von Wahlfälschung aus

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Bellenberg: Die Staatsanwaltschaft geht von Wahlfälschung aus

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    Bellenberg: Die Staatsanwaltschaft geht von Wahlfälschung aus
    Bellenberg: Die Staatsanwaltschaft geht von Wahlfälschung aus

    In Bellenberg war es im Frühjahr wie berichtet zu Unstimmigkeiten bei den Wahlen des Zweiten und des Dritten Bürgermeisters im Gemeinderat gekommen. Mehr durch Zufall war die Freie Wählerin Ruth Keller misstrauisch geworden und hat darauf zusammen mit Wolfgang Schrapp, ebenfalls Freier Wähler, auf die falsche Stimmenzählung aufmerksam gemacht. Wie darauf mit der Situation umgegangen wurde, erschien Schrapp nicht rechtens, sodass er bei der Staatsanwaltschaft in Memmingen Anzeige erstattete. Nun hat diese einen Strafbefehl beantragt.

    Unstimmigkeiten gab es, wie mehrfach in unseren Berichten zu lesen war, zum einen in der Auszählung beim Zweiten Bürgermeister Gerhard Schiele (SPD), bei der nicht angekreuzte Zettel mitgezählt wurden. Das wurde, nachdem es bemerkt wurde, berichtigt. Und dann akzeptierte der Wahlausschuss einen an leerer Stelle angekreuzten Zettel zugunsten Abdo de Bassos (CSU), der als Dritter Bürgermeister zur Wahl stand. Als sich Schrapp darauf nach der Rechtmäßigkeit erkundigte, hieß die Antwort vom Wahlausschuss: „Wir haben es so gehandhabt wie bei den Kommunalwahlen auch.“ Dieser Satz, womit Schrapp sein Vertrauen in die Auszählweise bei Kommunalwahlen grundsätzlich erschüttert sah, habe ihn nachdenklich gemacht und letztlich zur Anzeige bewogen. Das Landratsamt habe nicht eingegriffen.

    Die beiden stellvertretenden Bürgermeister Gerhard Schiele und Abdo de Basso mussten erst freiwillig zurücktreten, um den Weg zu erneuten Wahlen frei zu machen. Beide wurden in ihren Ämtern bestätigt, allerdings in anderen Stimmenverhältnissen.

    Die Staatsanwaltschaft legt drei Beschuldigten „Verdacht auf Wahlfälschung“ zur Last. Zwischenzeitlich ist der Fall von der Staatsanwaltschaft in Memmingen zum Neu-Ulmer Amtsgericht weitergegeben worden. Das bestätigt Oberstaatsanwalt Thorsten Thamm auf Nachfrage unserer Redaktion: „Durch die Staatsanwaltschaft wurde beim

    Der Direktor des Amtsgerichts Neu-Ulm, Alexander Kessler, sagt, mit einer Entscheidung des Gerichts in dem Fall sei erst etwa Mitte Februar zu rechnen. Sollte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen, ergehen die drei Strafbefehle an die beschuldigten Gemeinderäte. Sollten diese die Strafe nicht akzeptieren, so erklärt Kessler, haben sie die Möglichkeit zu widersprechen. Dann würde es in diesem Fall sogar zu einer Gerichtsverhandlung kommen.

    Der Tatbestand der Wahlfälschung, der hier im Raum steht, kann laut Strafgesetzbuch mit Geldstrafe oder in schwerwiegenden Fällen mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden.

    Auf Anfrage unserer Redaktion sagte Wolfgang Schrapp, er sei nicht selbst benachrichtigt, sondern über Medien informiert worden, dass der Fall nun beim Amtsgericht Neu-Ulm gelandet sei.

    Jetzt ist er gespannt auf die weitere Entwicklung. Sollte das Amtsgericht der Argumentation der Staatsanwaltschaft folgen, werden den drei Beschuldigten Strafbefehle zugestellt. Soweit sie das Strafmaß, vermutlich eine Geldsumme, akzeptieren, ist die Sache abgeschlossen.

    Einerseits, sagt Schrapp, sei er erleichtert, dass er mit seiner Sichtweise richtig gelegen hat. Doch genauso habe er mit einer Einstellung des Verfahrens gerechnet. Dabei bedauert er, dass alles so weit gekommen ist, obwohl es sich hätte vermeiden lassen: „Wenn so ein Fehler passiert, wäre eine sofortige Wiederholung die sauberste Lösung gewesen“, findet er. Zugleich ist er froh, „dass die Regeln der Demokratie hochgehalten werden, dass darauf Verlass ist“. Obwohl er und seine Familie in der vergangenen Zeit wüste Drohbriefe erhalten haben, versichert Schrapp: „Wenn nötig, würde ich mich wieder so verhalten.“ (mit fwo)

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