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Oberroth: Straße Sahlenberg: Kritische Zufahrt in Oberroth wird entschärft

Oberroth

Straße Sahlenberg: Kritische Zufahrt in Oberroth wird entschärft

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    Durch eine direkte Einmündung der Straße Sahlenberg in die Staatsstraße soll die bestehende, verkehrstechnisch unzureichende Zufahrt entschärft werden.
    Durch eine direkte Einmündung der Straße Sahlenberg in die Staatsstraße soll die bestehende, verkehrstechnisch unzureichende Zufahrt entschärft werden. Foto: Claudia Bader

    Der Ausbau des Buchenwegs in Oberroth ist in vollem Gange. Um nach Fertigstellung der Maßnahme von den Anliegern Erschließungsbeiträge erheben zu können, ist als rechtliche Grundlage eine Anpassung der bestehenden Ortsabrundungs-Satzung an die real bestehende Flurstücksaufteilung erforderlich.

    Dies hat das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro Zint und Häusler bereits vor Beginn der Erschließungsarbeiten festgestellt. Die im Jahr 1991 erstellte rechtskräftige Satzung entspricht wie berichtet nämlich nicht den realen Grundstücksverhältnissen.

    Das Landratsamt hat Oberroth zur Anpassung der Satzung ermahnt

    Auch das Landratsamt habe die Gemeinde eindringlich zur Anpassung der Ortsabrundungs-Satzung ermahnt, da diese von der tatsächlichen Grundstücksaufteilung abweiche, informierte Bürgermeister Willibold Graf im Gemeinderat. In der Planzeichnung der Satzung sei der Buchenweg als durchgehende Straße ohne Wendebereich mit einer einseitigen, straßenbegleitenden Grünfläche festgesetzt.

    Die reale Flurstückaufteilung sehe jedoch eine Wendeplatte mit einem Durchmesser von zwölf Metern vor. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse sei auch die in der ursprünglichen Satzung vorgesehene öffentliche Grünfläche nicht realisierbar. Damit weiche die Satzung von der tatsächlichen Grundstücksaufteilung ab. „An den Grundzügen der Satzung wird nichts verändert. Sie wird entsprechend gesetzlicher Vorgaben lediglich angepasst“, sagte der Bürgermeister.

    Auch die Straße Sahlenberg in Oberroth wird erschlossen

    Nachdem der Gemeinderat die Änderung der Ortsabrundungs-Satzung „Buchenweg“ bereits vor einigen Wochen beschlossen hatte, billigte er jetzt deren vorliegenden Entwurf gegen eine Stimme. Mit der Begründung, dass die rechtliche Erforderlichkeit für ihn nicht ersichtlich sei, sprach sich Gemeinderat Helmut Heil gegen den Entwurf der Satzung aus. Seiner Meinung nach entstehen durch die Änderung Kosten, die die Anlieger anteilmäßig bezahlen müssen. Die öffentliche Auslegung der geänderten Satzung mit paralleler Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde vom Gremium einstimmig verabschiedet.

    Auch die Straße Sahlenberg wird derzeit erschlossen. Bisher sei sie nur provisorisch teilweise mit einer Asphaltdecke oder geschottertem Weg ausgebaut und verkehrstechnisch unzureichend an die Unterrother Straße (Staatsstraße 2020) angebunden, begründete der Bürgermeister die Maßnahme. Der Sahlenberg sei nicht unmittelbar zur Staatsstraße erschlossen, sondern münde parallel zu dieser in die übergeordnete Straße ein.

    Die Zufahrt aus Richtung Unterroth ist gefährlich

    Aber auch, weil die Zufahrt aus Richtung Unterroth nur über die Gegenfahrbahn möglich sei, stelle die bisherige Situation eine starke Verkehrsgefährdung dar. Deshalb wurde mit dem Staatlichen Bauamt eine direkte Einmündung des Sahlenbergs in die Staatsstraße vereinbart, berichtete Graf. Damit könne die bestehende, verkehrstechnisch unzureichende Zufahrt im Wesentlichen aufgelassen und entschärft werden. „Durch den Ausbau des Sahlenbergs mit den entsprechenden verkehrstechnischen Vorgaben wird die Verkehrssicherheit der angrenzenden Grundstücke und damit der Schutz der Anlieger erheblich verbessert“, sagte Graf.

    Da die drei Straßen Sahlenberg, Buchenweg und Amselweg noch vor Ablauf der Ausschlussfrist Ende März 2021 fertiggestellt werden, kommen auf die Anlieger Kosten zu. Um ihnen ein wenig entgegenzukommen, übernimmt die Gemeinde nach Angaben des Bürgermeisters anstatt der gesetzlich vorgeschriebenen zehn Prozent genau 30 Prozent der Erschließungskosten. Anders ausgedrückt: Auf die Anlieger werden statt 90 Prozent also nur 70 Prozent umgelegt. Das betreffe nur die Straßenerschließungskosten. Die für Wasser- und Abwasseranschlüsse entstehenden Aufwendungen trage die Kommune, fügte Graf hinzu.

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