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Oberlandesgericht: Harisch besiegt Boris Becker im zweiten Match

Oberlandesgericht

Harisch besiegt Boris Becker im zweiten Match

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    Boris Becker, fotografiert bei einem Besuch in Schwabmünchen 2007.
    Boris Becker, fotografiert bei einem Besuch in Schwabmünchen 2007. Foto: Foto: zg

    Illertissen/München Ein prominenter Schlagabtausch über fast zehn Jahre hinweg und vor verschiedenen Richtern um ein Darlehen von 500000 Euro ist jetzt entschieden. Gewonnen hat ihn Dr. Klaus Harisch, der Münchner Geschäftsmann aus

    Revision nicht zugelassen, Anwalt legt Beschwerde ein

    Der 17. Senat des OLG hat eine Revision gegen seinen einstimmigen Richterspruch vor dem Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Trotzdem ist das Urteil vom vergangenen Montag bislang nicht rechtskräftig. Beckers Anwalt will wohl nochmals kontern, mit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH die Revision doch noch erwirken. In der Revision würde geprüft, ob die drei Richter des

    Becker und Harisch waren einmal befreundet, haben sogar auf Harischs ehemaligem Landsitz in Illereichen schon mal miteinander Tennis gespielt. Seit 2004 aber spielten sie gegeneinander – vor verschiedenen Gerichten. „Tennisschläger und Kanonen“, der Titel einer Fernseh-Krimiserie in den 1960er-Jahren, lässt grüßen. Das Urteil: neues Futter für die Boulevardpresse?

    Entwickelt hat sich die gerichtliche Auseinandersetzung wegen eines von Harisch, dem Vorstandsvorsitzenden der 118000 AG (früher Go Yellow), im Jahr 2000 gegründeten Internetunternehmens mit dem beziehungsreichen Namen „New Food“. Harisch hat seine Unternehmen vielfach erfolgreich mit prominenten Werbe-Ikonen vermarktet: Verona Feldbusch-Pooth, Paris Hilton, zuletzt Daniela Katzenberger.

    Boris Becker, die Lichtgestalt des deutschen Herrentennis, sollte Anfang des neuen Jahrtausends mit seinem Namen helfen, für „New Food“ den Verkauf von Öko-Produkten im Internet anzukurbeln. Er wurde mit einer Einlage von einer Million D-Mark (500000 Euro) Teilhaber. Das Geld brachte Becker aber nicht selbst auf, sondern holte es sich als Darlehen bei Klaus Harisch. Ein Reporter der Süddeutschen Zeitung, der den vorangegangenen Verhandlungstag am Landgericht München verfolgte, schrieb im Januar 2010 dazu: „Damals sollte potenziellen Investoren lediglich vorgegaukelt werden, dass sich der Prominente mit eigenem Geld an Harischs Online-Portal für gesunde Ernährung beteiligt habe.“

    Eigenes Geld zu nehmen, war nicht sein Geschäftsmodell

    Das sahen im Nachhinein auch Becker und seine Anwälte so: „Es war damals nicht mein Geschäftsmodell, eigenes Geld in die Hand zu nehmen“, erklärte der Promi in gleicher Verhandlung. Als „New Food“ 2002 mangels Erfolg liquidiert wurde, hatte Harisch nach eigenen Angaben sieben Millionen Euro verloren. Er wollte von Becker zumindest die 500000 Euro Darlehen zurückhaben, doch der winkte ab. Es habe sich um ein Scheingeschäft gehandelt und zudem sei man übereingekommen, dass Harisch als symbolischen Ausgleich für das Geld einen Tennisschläger von ihm bekomme und bekommen habe, ließ Becker mitteilen.

    Die erste Klage von Harisch folgte und 2004 schließlich die erste Zivilverhandlung vor dem Landgericht München. Sein Anwalt Schmid hielt ein gewichtiges Beweisstück in der Hand: den von Boris Becker eigenhändig unterzeichneten Darlehensvertrag. In der Folge zahlte Beckers damaliger Manager aus seiner Tasche 500000 Euro an Harisch zurück. Aber 2007 wollte er das Geld plötzlich zurückhaben, weil angeblich erhoffte Werbeverträge zwischen Harisch und Becker nicht zustande gekommen seien. Der Manager verklagte den gebürtigen Jedesheimer vor dem Landgericht in Memmingen. Dort wurde die Klage abgewiesen, Harisch konnte sein Geld behalten. 2008 trafen sich die Parteien vor dem Oberlandesgericht in Augsburg wieder. Beckers Anwalt hatte Berufung eingelegt. In

    Vertrag war von Beckers Berater gefertigt worden

    Sowohl Becker als auch Harisch erschienen persönlich vor dem Landgericht München I. Becker schlug offenbar besser auf. Das Gericht beurteilte die Darlehensaffäre als Scheingeschäft und wies Harischs Klage ab. Er und sein Anwalt Joachim Schmid gingen aber getreu dem Leitspruch „es wird nicht aufgegeben, bevor der letzte Ball gespielt ist“ in Berufung. Erfolgreich.

    Nur eine halbe Stunde, so berichtet Schmid, brauchte das Oberlandesgericht, um den Darlehensvertrag als rechtens zu beurteilen und Harischs Klage anzuerkennen. Dabei hat das OLG laut Harisch-Rechtsanwalt insbesondere festgestellt, Becker habe keine schlüssige Erklärung geliefert, warum er einen Darlehensvertrag durch seinen eigenen juristischen Berater fertigen lässt und diesen selbst unterzeichnet, wenn dessen Inhalt nicht ernsthaft gewollt war. Aus diesem Grund hätten die Richter, so Schmid, auch gänzlich auf Zeugen verzichtet.

    Es ist ein hoher Betrag, den Becker jetzt zurückzahlen soll, allerdings nicht so hoch, wie das Preisgeld, das heutzutage dem Sieger eines Wimbledon-Tennisturniers (etwa eine Million Euro) winkt.

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