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Neu-Ulm/Weißenhorn: Vermieter bestreitet, Mieterin in Weißenhorn an die Brust gefasst zu haben

Neu-Ulm/Weißenhorn

Vermieter bestreitet, Mieterin in Weißenhorn an die Brust gefasst zu haben

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    Eine Frau zeigte ihren Vermieter an, weil er ihr an die Brust gefasst haben soll. In einer Verhandlung am Amtsgericht Neu-Ulm konnte ihm die Tat nicht nachgewiesen werden.
    Eine Frau zeigte ihren Vermieter an, weil er ihr an die Brust gefasst haben soll. In einer Verhandlung am Amtsgericht Neu-Ulm konnte ihm die Tat nicht nachgewiesen werden. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Mit dem unrühmlichen Höhepunkt einer schwierigen Beziehung zwischen Mieterin und Vermieter hat sich am Donnerstag das Amtsgericht Neu-Ulm befasst. Dem 48 Jahre alten Eigentümer der Wohnung in Weißenhorn wird vorgeworfen, die 35-Jährige sexuell belästigt zu haben. Unter einem Vorwand soll er die Frau laut Anklage ins Bad gelockt und sie dort an die Brust gefasst haben. Danach soll er versucht haben, sie zu küssen. Sie möchte, dass der Mann für die Tat ins Gefängnis komme, sagte die Frau in der Verhandlung. Doch eine solche Strafe wird es nicht geben.

    Gegenseitige Vorwürfe musste sich Richterin Antje Weingart von beiden Seiten anhören. Sie und ihre Familie seien dem Terror des Vermieters ausgesetzt, sagte die Frau. Immer wieder komme er ohne Vorankündigung vorbei, wenn sie allein sei. Und schon mehrfach habe er sie angemacht. Der Vermieter hingegen, der selbst in der Nähe von München wohnt, sprach von SMS voller Beleidigungen, welche die Frau ihm schicke. Zudem sei die Familie für mehrere Schäden im Haus verantwortlich, der Ehemann weigere sich, die vereinbarten Hausmeistertätigkeiten auszuführen. Ferner sei noch eine Nachzahlung für den Strom offen.

    Der Vorfall soll sich im Februar 2020 in Weißenhorn zugetragen haben

    Der Angeklagte berichtete, er sei an dem besagten Tag im Februar 2020 zusammen mit zwei anderen Männern in die Wohnung der Frau gegangen, um eine feuchte Stelle an der Wand und einen Schaden an der Heizung zu begutachten. Der von ihr geschilderte Vorfall habe nicht stattgefunden, er habe die Frau nie angefasst, sagte der 48-Jährige. Sein Verteidiger Werner Kränzlein berichtete, dass sein Mandant in den Vorwürfen eine ungerechtfertigte Retourkutsche für eine finanzielle Forderung sehe. Er legte außerdem einen Ausdruck mit dem Protokoll eines Nachrichtenaustauschs über Handy zwischen dem Mann und der Frau vor. Daraus geht hervor, dass die Frau dem Vermieter mit einer Anzeige wegen sexueller Belästigung drohte, wenn er ihr nicht die Kaution für die Wohnung und eine Maklerprovision zahle.

    Die Mieterin sagte aus, dass der Mann ihr schon vor dem Vorfall gesagt habe, dass er sie scharf finde. Danach habe er sie in die Wange gekniffen. Der Griff an die Brust habe an einem anderen Tag im Flur der Wohnung stattgefunden. Zu diesem Zeitpunkt sei der Mann mit ihr allein gewesen. Danach sei sie, so schilderte es die 35-Jährige, zu einer Nachbarin gegangen, um ihr von dem Vorfall zu erzählen. Der Vermieter sei ihr nachgegangen, habe sie dann im Beisein der Nachbarin erneut in die Wange gekniffen und dabei gegrinst.

    Dass Kneifen in die Wange konnte die Nachbarin als Zeugin bestätigen, allerdings nannte sie einen anderen Zusammenhang. Mieterin und Vermieter waren demnach bereits miteinander im Gespräch, als sie zufällig dazu kam. Darüber hinaus hat die Nachbarin nach eigenen Angaben nichts wahrgenommen. Zwei weitere Zeugen bestätigten, dass der Vermieter mit ihnen in der Wohnung der Frau war, um nach der defekten Heizung zu sehen. Der Mann sei währenddessen aber nicht mit der Frau allein gewesen.

    Der Staatsanwalt hielt eine Geldstrafe für den 48-Jährigen für angemessen

    Staatsanwalt Ingwar Bergmann sah keinen Anlass, an den Schilderungen der Mieterin zu zweifeln. Es möge ja sein, dass der Vermieter zu einem Zeitpunkt mit den beiden anderen Männern in ihrer Wohnung war, sagte er. Der in der Anklage geschilderte Vorfall habe sich abgespielt, als der Vermieter allein bei ihr war. "Er hat gesagt, er habe sie nicht berührt. Das kann durch die Aussage der Nachbarin widerlegt werden", betonte Bergmann. Er sah den Tatbestand der sexuellen Belästigung erfüllt und hielt eine Geldstrafe für angemessen.

    Rechtsanwalt Kränzlein beantragte hingegen, seinen Mandanten freizusprechen. Er wies auf einige Widersprüche und Unterschiede in den Aussagen der 35-Jährigen hin. Anders als vor Gericht hatte sie gegenüber der Polizei ausgesagt, im Badezimmer begrapscht worden zu sein. Ein ganz wesentlicher Punkt aus Sicht des Verteidigers: Die Frau berichtete, nach dem Vorfall nicht mehr mit dem Angeklagten gesprochen habe. Erst als die Richterin auf die dokumentierten SMS verwiesen hatte, räumte die Frau ein, ihm Nachrichten aufs Handy geschrieben zu haben. Sie gab auch zu, dass sie die Nachricht mit der Drohung, ihn bei der Polizei anzuzeigen, wenn er ihr die Kaution und die Provision nicht auszahle, geschickt hatte.

    Dieser Sachverhalt war auch für die Richterin maßgeblich. Weingart hielt die Aussage der Frau nicht für ausreichend, um den Vermieter zu verurteilen. "Der Vorwurf der sexuellen Belästigung konnte nicht nachgewiesen werden", sagte sie. Die Richterin schloss nicht aus, dass die Frau die sexuelle Belästigung lediglich vorgab, um Forderungen gegenüber dem Vermieter durchzusetzen. Im Sinne des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten" wurde der 48-Jährige freigesprochen.

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