Startseite
Icon Pfeil nach unten
Illertissen
Icon Pfeil nach unten

Neu-Ulm / Vöhringen: Treibjagd wird zum Fall fürs Gericht

Neu-Ulm / Vöhringen

Treibjagd wird zum Fall fürs Gericht

    • |
    Bei Vöhringen ereignete sich im vergangenen Jahr ein Autounfall wegen eines Rehs, das auf die Straße sprang. Ein Jagdhund hetzte das Tier über die Fahrbahn.
    Bei Vöhringen ereignete sich im vergangenen Jahr ein Autounfall wegen eines Rehs, das auf die Straße sprang. Ein Jagdhund hetzte das Tier über die Fahrbahn. Foto: Friso Gentsch, dpa (Symbol)

    Die Anklagebank im Neu-Ulmer Amtsgericht ist an diesem Vormittag komplett besetzt: Zwei Jäger sitzen dort mit ihren jeweiligen Anwälten. Doch der eigentliche „Täter“ fehlt. Aus einem einfachen Grund: Es ist ein Hund.

    Dieser hatte während einer Treibjagd im Herbst vergangenen Jahres ein Reh über ein Feld nahe der Kreisstraße NU14 bei Vöhringen gehetzt. Das Reh flüchtete vor dem Hund und sprang plötzlich auf die Straße, auf der gerade eine Autofahrerin unterwegs war. Das Reh kollidierte seitlich mit dem Wagen – setzte seine Flucht dann aber verletzt fort. Es wurde bis heute nicht gefunden. Am

    Neuer Bäcker kommt nach Vöhringen: Bäckerei-Filiale zieht in den ehemaligen Maschinenhandel

    Der 62 Jahre alte Mitorganisator der Jagd sagt vor Buck, dass die Treibjagd im Voraus geplant und abgesprochen worden sei. An jenem Tag hätten zwei „Treiben“ im mittleren Landkreis stattgefunden, mit deren Koordination er betraut gewesen sei. Bei Letzterer sei es dann zu dem Unfall gekommen. Da die Straße aber rund 500 Meter vom Ort des Geschehens entfernt lag, sei vor der Jagd lediglich ein Schild aufgestellt worden, das die Autofahrer auf den Jagdbetrieb hinwies.

    Treibjagd: Nur vier Hunde waren unterwegs

    Um zusätzlich Gefahren einzudämmen, so der Angeklagte, habe er nur bestimmte Hunde jagen lassen. Insgesamt seien an jenem Oktobertag nur vier Hunde beim zweiten „Treiben“ unterwegs gewesen, davon zwei des anderen Angeklagten. Der tierische „Täter“ habe ein GPS-Gerät an einem Halsband getragen, so hätte man ihn immer orten können.

    Gleichwohl sei eben dieser Hund nicht auf der Strecke geblieben und einem Reh hinterher gesprungen, sagt der 62-Jährige und widerlegt die Aussagen des Staatsanwalts nicht: Es sei zum Zusammenstoß mit einem Auto gekommen. Das alles habe er aber nicht direkt gesehen, er ist eigenen Angaben zufolge 600 bis 700 Meter entfernt gewesen und wurde sofort über den Vorfall, zu dem auch die Polizei hinzugerufen wurde, informiert.

    Auch interessant: Die Bellenberger Sportler ziehen Bilanz

    Auch der zweite Angeklagte, der Hundebesitzer, hat nichts gegen die Anklageschrift des Staatsanwalts einzuwenden. Er erzählt die Geschichte aus seiner Sicht: Er nehme mit seinen Hunden an bis zu 20 Jagden im Jahr teil. „Deswegen weiß ich, dass meine Hunde immer den Kontakt zu mir halten“, sagt der 44-Jährige. Doch dann habe er an jenem Tag plötzlich bemerkt, dass einer seiner Vierbeiner nicht mehr da war. Er habe den 62-Jährigen über die Situation informiert und seinen Hund gesucht, den er mithilfe des GPS-Senders schnell an der Straße ausfindig machen konnte. Sofort sei er in sein Auto gestiegen und zur Kreisstraße gefahren, um seinen Vierbeiner einzusammeln. Doch da hatte sich der Unfall schon ereignet. „Ich kann es mir nur so erklären, dass das Reh für meinen Hund die ganze Zeit sichtbar war“, sagt der Jäger. Ansonsten wäre der Rüde dem Tier nicht hinterher.

    Reh springt in fahrendes Auto

    Auch die Aussagen der Autofahrerin, die als Zeugin geladen ist, decken sich mit den bereits gemachten Angaben. Sie habe aufgrund des Schildes die Geschwindigkeit ihres Wagens reduziert und plötzlich ein Reh gesehen. Da sei sie nur noch mit rund zehn Stundenkilometern gefahren, eine Kollision habe sich leider trotzdem nicht vermeiden lassen: Das Tier sprang in die linke Autoseite. Sie habe angehalten, doch das Reh sei geflüchtet. Anschließend habe sie die Polizei kontaktiert und der Hundebesitzer sei zu ihr gekommen. Der Polizist sagt ebenfalls aus und bemängelt aus seiner Sicht nichts am Verhalten der beiden Angeklagten. Eine verkehrsrechtliche Anordnung wäre nur notwendig gewesen, wenn die Jagd noch näher an der Straße stattgefunden hätte. „Für mich klingt es plausibel, dass es nicht vorhersehbar war, dass der Hund so reagiert“, sagt er.

    Wer ist schuld?

    Richterin Gabriele Buck hat aufgrund der ähnlichen Schilderungen aller Beteiligten nur wenige Nachfragen. „Ich rege an, das Verfahren einzustellen“, meint sie nach einer kurzen Unterbrechung. Der Hundehalter muss allerdings 300 Euro Geldbuße an den Weißenhorner Tierschutzverein zahlen, sein Verfahren wird nur vorläufig eingestellt. „Sie machen beide den Eindruck, dass sie bewusst mit Allem umgehen“, so Buck. An dem Verhalten der Männer zweifle sie nicht. Allerdings habe eben dieses Mal ein Quäntchen Sorgfalt gefehlt. Im Zweifelsfall sollten die Jäger dann lieber das Landratsamt einschalten. „Sie haben wirklich tolle Tiere. Aber das sind eben alles nur Tiere“, so die Richterin.

    Lesen Sie auch: Aus Schwarzem Adler wird Colosseum: Ärger um neuen Namen

    Blechschäden und eine Leichtverletzte nach Unfall in Senden

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden