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Neu-Ulm: Trotz Lockerung: Blasmusik und Chor haben es weiterhin schwer

Neu-Ulm

Trotz Lockerung: Blasmusik und Chor haben es weiterhin schwer

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    Blasinstrumente als Virenschleuder? Nein. Nur bei Querflöten fließt der Luftstrom übers Mundstück.
    Blasinstrumente als Virenschleuder? Nein. Nur bei Querflöten fließt der Luftstrom übers Mundstück.

    Die Laienmusikszene in Bayern erlebt seit Beginn der Corona-Pandemie eine noch nie da gewesene Krise. Zu Beginn der Beschränkungen Mitte März wurde von heute auf morgen der gesamte Proben- und Konzertbetrieb stillgelegt. Appelle des Bayerischen Musikrates und Nachfragen der Chor- oder Blasmusikverbände wurden monatelang von der Bayerischen Staatsregierung ignoriert. Erst zum 8. Juni wurden wieder Musikproben mit maximal zehn Beteiligten unter strengen Abstands- und Hygieneregeln erlaubt. Ein Mindestabstand von drei Metern zwischen den Aktiven wurde verlangt. Nach nur einer Woche wurde diese Beschränkung nun wieder aufgehoben und neu gefasst.

    Seit dem 15. Juni sind Proben und Auftritte ohne eine Beschränkung der Anzahl der Musiker möglich. Der Abstand zwischen Musikern mit Blasinstrumenten muss zwei Meter betragen. Zwischen anderen Beteiligten, wie Konzertbesuchern, beträgt der Mindestabstand 1,50 Meter.

    Bei Konzerten dürfen maximal 200 Personen zuhören

    Die maximale Besucheranzahl bei Auftritten und Konzerten bleibt weiterhin streng begrenzt: In geschlossenen Räumen sind maximal 100 Zuschauer zugelassen, im Freien bis zu 200. Die Zahl der mitwirkenden Musiker ist hierbei unerheblich. All das dürfte aber schwierig zu realisieren sein: Wenn beispielsweise die Stadtkapelle Illertissen ein Konzert in voller Besetzung mit 60 bis 70 Musikern – mit zwei Metern Abstand zwischen Blasinstrumenten und 1,5 Meter zu allen anderen, zum Beispiel dem Schlagzeug – in der Vöhlinhalle spielen wollte, müsste das Orchester in der ganzen Halle verteilt sein, und das Publikum könnte vermutlich von der Zuschauertribüne aus zuhören.

    Für Konzertbesucher gilt in geschlossenen Räumen Maskenpflicht. Sowohl für die Probenarbeit als auch für eventuelle Konzerte muss ein Hygienekonzept vorgelegt werden.

    Studie belegt: Aus Blasinstrumenten kommt gar kein Luftstrom

    Musikverbände mussten die Herausgeber der Vorschriften erst einmal überzeugen, dass Proben und Konzerte doch möglich sind. Sie gaben eine wissenschaftliche Studie in Auftrag, die das bestätigte, was manch ein Kind schon in der Bläserklasse der Grundschule lernt: Aus einem Blasinstrument fließt entgegen landläufiger Meinung so gut wie kein Luftstrom heraus. Bläser bringen nur die Luftsäule innerhalb des Instruments zum Schwingen, und diese Schwingungen nehmen wir als Töne wahr. Somit gibt es auch so gut wie keine Aerosol-Verwirbelungen, die Viren verbreiten könnten.

    „Mit einer Posaune kann man keine Kerze ausblasen“, erklärt ein erfahrener Musiker aus der Region. Es gebe nur eine Ausnahme: Allein bei der Querflöte strömt Luft über das Mundstück hinweg, und dieses Instrument lasse sich im Orchester so platzieren, dass keine Gefahr besteht. Im Übrigen fließt aus einem Blasinstrument auch kein Speichel, wenn Musiker mit einer Klappe oder durch Abziehen eines Bogens Wasser aus dem Instrument ablassen: Das ist Kondenswasser, dadurch entstanden, dass warme Atemluft auf die kältere Innenwand des Instrumentes trifft. Das Kondensat wird aufgefangen und nicht in der Umwelt verteilt.

    Nur mit Anlass darf geprobt werden

    Inwieweit unter den jetzigen Umständen Auftritte überhaupt möglich sind, wird sich im Laufe der Proben herausstellen. Doch auch dafür gelten neue Vorschriften: Wie der Allgäu-Schwäbische Musikbund (ASM) die neuesten Bekanntmachungen interpretiert, muss bei jeder Probe nachgewiesen werden, für welchen speziellen Anlass geprobt wird.

    Für Chöre galt bislang: „Chorgesang im Bereich der Laienmusik ist unzulässig.“ Doch dieses Verbot wurde am Dienstag gekippt: Voraussetzung für den Neustart des Proben- und Konzertbetriebs ist laut Staatskanzlei ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen Sängern. Probenräume müssen regelmäßig gelüftet werden, die Probendauer ist begrenzt. Für Kirchenmusik gilt seit dem 5. Juni eine Regel der Diözese Augsburg: Kleine Vokal- und Instrumentalensembles sind zur Mitgestaltung der Gottesdienste wieder erlaubt. Auch hier gilt Abstand, „in der Regel“ muss auf der Orgel-Empore gesungen werden.

    In Bayerns Chorverbänden sind 90000 Sänger aktiv. Der Bayerische Blasmusikverband zählt 120000 aktive Musiker, davon 40000 im ASM.

    Lesen Sie dazu den Kommentar: Diese Regeln für Musiker sind sinnlos

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