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Neu-Ulm: Prozess in Neu-Ulm: Mann stiehlt Tresor - und kann ihn nicht knacken

Neu-Ulm

Prozess in Neu-Ulm: Mann stiehlt Tresor - und kann ihn nicht knacken

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    Wegen mehrerer Straftaten stand ein Mann vor dem Amtsgericht in Neu-Ulm
    Wegen mehrerer Straftaten stand ein Mann vor dem Amtsgericht in Neu-Ulm Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Mit zwei Schraubenziehern und einem Draht versuchte er, den Tresor eines Hotels zu knacken: Deshalb und wegen weiterer Straftaten muss sich ein 20-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis vor dem Amtsgericht Neu-Ulm verantworten. Er scheiterte daran, den Safe zu öffnen - auf eine einfallsreiche Art kam er trotzdem an einen Teil des Geldes.

    Videoaufzeichnungen des Ulmer Hotels werden dem Täter zum Verhängnis

    Als er den Safe nicht aufbrechen konnte, nahm er ihn mit und angelte mit einem Stück Draht Geldscheine aus dem Tresor. Er kannte die Räumlichkeiten des Hotels und wusste, wo der Tresor steht – dieses Wissen nutzte der zur Tatzeit 19-Jährige aus. Als Mitarbeiter sollte er am Tatabend im Juni 2019 die Türen der Übernachtungsstätte in Ulm abschließen. Stattdessen wollte er den Tresor stehlen. Zuvor habe er vier bis fünf Bier getrunken, dabei sei ihm die Idee gekommen, sagt der Angeklagte vor Gericht. „Eigentlich war das nicht geplant, aber ich hatte Geldprobleme.“ Er scheiterte daran, den Tresor im Hotel zu knacken und flüchtete mit dem rund 13 Kilogramm schweren Safe in Richtung Rosengarten. Auch dort schaffte er es nicht, ihn zu öffnen. Letztlich konnte er über einen Schlitz im Tresor knapp 3000 Euro herausangeln. Anschließend floh er und ließ den Safe zurück.

    Die Polizei überführte den heute 20-Jährigen mittels Videoaufzeichnungen des Hotels. Als die Beamten den Tresor im Rosengarten suchten, war dieser verschwunden. Einem Polizist zufolge, der als Zeuge aussagt, kann es sein, dass dieser „vom entsprechenden Klientel, das dort häufig anzutreffen ist“, mitgenommen wurde. Das gestohlene Geld hat der 20-Jährige nach eigener Aussage bereits am Folgetag ausgegeben.

    Der Angeklagte aus Neu-Ulm begeht mehrere Körperverletzungen

    Darüber hinaus soll der Angeklagte in der ersten Jahreshälfte 2019 mehrere Körperverletzungen begangen haben. Laut Anklageschrift hat er vor dem Rules Club in Ulm gemeinsam mit weiteren Personen einen anderen Mann zusammengeschlagen. Als ein Passant dem Opfer zur Hilfe eilte, sei auch dieser attackiert worden. Neben einem Faustschlag ins Gesicht konnte er einen Ellenbogenschlag des Angeklagten mit seiner Hand abwehren, die dadurch zweifach brach, was eine Operation nach sich zog.

    Zudem gab es gemäß Zeugenaussagen am Weißenhorner Fasching 2019 eine Schlägerei, in die der Angeklagte verwickelt war. Diese begann, da ein anderer Besucher seinen Bruder als „Schlitzauge“ bezeichnet habe, sagte der Angeklagte. Letzterer soll mindestens einer anderen Person mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, wie die Aussage eines Betroffenen bestätigt.

    Ein weiterer Vorfall ereignete sich bei einer Geburtstagsfeier. Auch hier soll der Angeklagte einem Gast ins Gesicht geschlagen haben. Zuvor hatte er laut Anklage gesagt: „Darauf habe ich jetzt voll Bock.“ Daran könne er sich wegen seines damals betrunkenen Zustands nicht mehr erinnern, sagt der 20-Jährige. Zudem kommt vor Gericht zur Sprache, dass der Angeklagte bei sechs Zugfahrten ohne gültige Tickets erwischt wurde.

    Der Staatsanwalt fordert einen Dauerarrest für die Straftaten des Angeklagten aus Neu-Ulm

    Eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe sagt vor Gericht, dass der Angeklagte sich zu den Tatzeiten in einer schwierigen Phase befand. So sei er kurz vor seinem Ausbildungsende als Koch entlassen worden. Zudem habe er bereits viele Schulwechsel mitgemacht. Der junge Mann sei „finanziell und organisatorisch nicht in der Lage, selbstständig zu leben“, betont sie und rät zur Anwendung des Jugendstrafrechts.

    Staatsanwalt Pierre Weber greift dies auf und betont, dass der Angeklagte größtenteils geständig ist und die Taten länger zurückliegen. Dennoch sei er „massiv straffällig gewesen“ und bereits vorbestraft. Zudem entstand mit 7600 Euro ein hoher Beuteschaden für den Hotelier, den der 20-Jährige begleichen muss. Weber fordert eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten zur Bewährung, eine Geldauflage von 1000 Euro, die Arbeit mit einem Bewährungshelfer, ein Antiaggressionstraining und einen Dauerarrest von zwei Wochen. „Er soll schnuppern, wie es im Gefängnis ist“, beendet Weber sein Plädoyer.

    "Es ist ein zartes Pflänzchen der Stabilisierung zu erkennen", sagt der Richter

    Pflichtverteidiger Klaus Knopf sagt hingegen: „Das war eine bestimmte Lebensphase meines Mandanten, es ist seit Langem nichts mehr vorgefallen.“ Eine Jugendstrafe von circa einem Jahr zur Bewährung sei vertretbar, ein Dauerarrest jedoch nicht, da er gerade erst mit einer Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann angefangen habe.

    Richter Bernhard Lang verurteilt den Angeklagten schließlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung über zwei Jahre. Zudem folgt er den Forderungen von Pierre Weber bis auf die Geldstrafe. „Es ist ein zartes Pflänzchen der Stabilisierung zu erkennen, aber Gespräche und Belehrungen allein reichen bei Ihnen nicht aus“, führt Lang aus.

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