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Neu-Ulm: Mehrere Durchsuchungen wegen Verdachts auf Volksverhetzung

Neu-Ulm

Mehrere Durchsuchungen wegen Verdachts auf Volksverhetzung

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    Die Kriminalpolizei hat fünf Wohnungen in den Landkreisen Neu-Ulm und Günzburg durchsucht.
    Die Kriminalpolizei hat fünf Wohnungen in den Landkreisen Neu-Ulm und Günzburg durchsucht. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Die Kriminalpolizei Neu-Ulm hat am Dienstag fünf Wohnungen in den Landkreisen Neu-Ulm und Günzburg durchsucht. Der Vorwurf gegen die Beschuldigten lautet Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung.

    In den Morgenstunden vollzog die Kripo unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Memmingen insgesamt fünf Durchsuchungsbeschlüsse in Neu-Ulm, Günzburg und Offingen. Den fünf Beschuldigten, vier Männer im Alter von 18 bis 56 Jahren sowie eine 56-jährige Frau, wurde vorgeworfen, in Chatgruppen und über soziale Medien strafrechtlich relevante Inhalte verbreitet zu haben. Die Einsatzkräfte stellten im Rahmen der Durchsuchungen insgesamt fünf Handys zur Auswertung sicher.

    Wohnungen durchsucht: Viele sind sich der Konsequenzen nicht bewusst

    Viele seien sich ihres verbotenen Handelns und deren Folgen überhaupt nicht bewusst, wenn sie ihr Handy oder die sozialen Medien nutzen und dabei zumeist unüberlegt, „im Spaß“ oder im Sinne schwarzen Humors strafrechtlich relevante Inhalte ins Netz einstellen oder innerhalb von Chatgruppen austauschen, heißt es seitens der Polizei. Die Staatsanwaltschaften beantragen in aller Regel bereits bei Ersttätern einen Durchsuchungsbeschluss, bei dessen Vollzug in der Folge elektronische Geräte wie Handys, Laptops oder andere Datenträger durch die Kriminalpolizei sichergestellt und ausgewertet werden.

    Im Anschluss werden bei erfolgtem Tatnachweis auch bereits gegenüber Ersttätern empfindliche Geldstrafen im drei- bis vierstelligen Euro-Bereich verhängt. Überdies unterliegen die elektronischen Geräte als Tatmittel der Einziehung, was bedeutet, dass die Täter diese nicht mehr zurückerhalten. (AZ)

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