Startseite
Icon Pfeil nach unten
Illertissen
Icon Pfeil nach unten

Neu-Ulm: Mann schläft mit 13-jährigem Mädchen

Neu-Ulm

Mann schläft mit 13-jährigem Mädchen

    • |
    Ein Mann hatte mit einem Kind Sex und wurde nun deswegen verurteilt.
    Ein Mann hatte mit einem Kind Sex und wurde nun deswegen verurteilt. Foto: Kaya (Symbol)

    Ein junges Mädchen verguckt sich in einen Mann, der dreimal so alt ist wie es selbst. Das könnte als jugendliche Schwärmerei abgetan werden – würde es nicht zum Geschlechtsverkehr zwischen den beiden kommen. Denn das gibt der Geschichte einen sehr bitteren Beigeschmack. So geschehen im südlichen Landkreis Neu-Ulm.

    Warum sich eine damals 13-Jährige auf den um einiges älteren Mann eingelassen hatte, konnte am Donnerstagvormittag im Schöffengericht Neu-Ulm nicht ganz geklärt werden. Fest stand aber – auch wegen des Geständnisses des Mannes – dass sich der heute 40-Jährige mit dem einvernehmlichen Sex des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes schuldig gemacht hat. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

    Im Internet lernte der Mann die Familie des Kindes kennen

    Kennengelernt hatten sich das Mädchen und die Thekenkraft aus Schleswig-Holstein über die Eltern des Kindes. Durch Computerspiele war es zum Kontakt zwischen den Eltern und dem 40-Jährigen gekommen. Später besuchte der Mann die Familie, wurde zum Geburtstag des Vaters eingeladen. Das war im März vergangenen Jahres. Es floss Alkohol, der damals noch 39-Jährige übernachtete bei der Familie auf der Wohnzimmer-Couch. Und genau dort sei es zum Beischlaf zwischen ihm und dem Mädchen gekommen – nachts gegen 2 Uhr, während die Eltern schliefen. Schon davor tauschten der Mann und das Kind per Messengerdienst Whatsapp Nachrichten aus, die 13-Jährige gestand dem zu jener Zeit ledigen

    13-Jährige aus dem Kreis Neu-Ulm war in 40-Jährigen verliebt

    Dem Mädchen blieb aufgrund des umfangreichen und laut Richter äußerst ernsthaften Geständnisses eine Aussage erspart. Seine Mutter war als Zeugin geladen. Sie hatte erst einige Monate nach der Tat, die sich im März 2018 ereignete, durch einen Chatverlauf auf dem Handy ihrer Tochter von dem Vorfall erfahren – und sei geschockt gewesen. Seitdem habe die Familie keinen Kontakt mehr zu dem einstigen Freund der Eltern. Eine Entschuldigung und eine angebotene Schadensersatzzahlung von dem 40-Jährigen wollte sie im Gerichtssaal nicht annehmen. „Kein Geld hebt das auf“, sagte die Mutter. Ihr Kind wolle nicht über das Geschehene sprechen, im Moment tue es sich in der Schule schwer. Der Vorfall – im Übrigen das erste Mal des Mädchens – sei der Tochter „sehr peinlich und unangenehm“ gewesen.

    Zugunsten des Angeklagten sprach sein emotionales Geständnis, negativ fiel er durch sein Vorstrafenregister auf: 2015 war er unter anderem wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Mit dem Strafmaß von zwei Jahren blieb Richter Lang zwischen den Forderungen des Verteidigers (ein Jahr und sechs Monate mit Therapieauflage) und der Staatsanwältin (zwei Jahre und acht Monate).

    Lesen Sie auch: Kokain-Prozess am Amtsgericht: Angeklagter schweigt

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden