Dass sie ihre Fäuste nicht im Zaum halten konnten, wurde nun einem 19-Jährigen und einem 18-Jährigen aus dem südlichen Landkreis Neu-Ulm zum Verhängnis. Das Neu-Ulmer Schöffengericht verurteilte die beiden wegen gefährlicher Körperverletzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung beziehungsweise einem zweiwöchigen Jugendarrest.
Neu-Ulm