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Neu-Ulm: Frau soll ihren Ex mit Fleischklopfer gehauen haben

Neu-Ulm

Frau soll ihren Ex mit Fleischklopfer gehauen haben

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    Auch hölzerne Küchengeräte können weh tun: Darum ist es bei einem Prozess wegen Körperverletzung vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht gegangen.
    Auch hölzerne Küchengeräte können weh tun: Darum ist es bei einem Prozess wegen Körperverletzung vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht gegangen. Foto: Ralf Lienert (Symbol)

    Sie soll ihren getrennte lebenden Mann mit einem Fleischklopfer attackiert und schwer verletzt haben: Deshalb musste sich eine 47-Jährige am Montag vor dem Amtsgericht in Neu-Ulm verantworten. Richter Thomas Mayer verurteilte sie wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung. Außerdem muss die Frau 1200 Euro an das Diakonische Werk zahlen und wegen ihrer Alkoholabhängigkeit zur Suchtberatung. Dieses Ende kam durchaus überraschend – denn in dem Prozess blieben einige Fragen offen.

    Der Geschädigte selbst konnte sich im Zeugenstand an vieles nicht mehr erinnern konnte, verwechselte einiges und brachte anderes durcheinander – sogar sein Alter. Die Staatsanwältin gelangte dennoch zur Überzeugung, dass der Zeuge „absolut glaubhaft“ sei. Die Verteidigerin der Angeklagten plädierte auf Freispruch. Unter anderem deshalb, weil der Mann trotz angeblich schwerer Verletzungen erst drei Monate nach der Attacke seiner Frau zum Arzt ging. Die Bellenbergerin beteuerte bis zum Schluss: „Ich habe nichts getan.“

    Verworrener Fall für Richter Mayer

    Vor Richter Mayer lag ein verworrener Fall. Entscheidende Rollen spielten die damalige Alkoholsucht der Angeklagten, ständige Streitereie zwischen den Eheleuten, die Erziehung des gemeinsamen, heute 17-jährigen Sohnes sowie das getrennte Leben des Ehepaars in der gemeinsamen Wohnung und gegenseitige Bedrohungen, wenn man sich über den Weg lief. Das ging eine Weile so, bis es im Januar dieses Jahres zur Tat gekommen sein soll. Die Frau soll ihren Mann während eines Streits mit einem hölzernen Fleischklopfer am Oberarm verletzt haben. Danach habe sie ein zweites Mal ausgeholt. Ihr Mann sei ausgewichen und habe sich dabei am Handgelenk verletzt. Die Schmerzen seien „mit der Zeit schlimmer geworden, ich hatte Schmerzen ohne Ende“, sagte der Mann vor Gericht. Er habe eigentlich keine Anzeige erstatten wollen. Es dann aber doch getan – nachdem er Informationen erhalten habe, dass das Zusammenleben sich durch einen nachgewiesenen Übergriff beenden lasse. Anklage erhob der Mann dann konkret, nachdem seine Frau ihn wegen Beleidigung und Verleumdung angezeigt hatte.

    Das waren "Szenen einer Ehe"

    Die Staatsanwältin bilanzierte nach dem Gehörten: „Die Angeklagte bestreitet die Tat. Aber ich habe keine Zweifel an den Aussagen des Zeugen.“ Sie beantrage eine Gefängnisstrafe. Die Verteidigerin hielt dagegen: „Das waren Szenen einer Ehe. Der Zeuge wollte seine Frau aus der Wohnung haben und dort alleine leben. Er will die Angeklagte in schlechtem Licht dastehen lassen.“ Laut eines ärztlichen Attests seien keine objektiven Verletzungen festgestellt worden. Zum Arzt sei der Geschädigte erst gegangen, nachdem er am 5. März Anzeige erstattet hatte. „Wir müssen die Aussagen des Zeugen in Frage stellen“, sagte die Anwältin dazu. Er habe alles so dargelegt, wie er es gerade brauchen könne. Im Zweifel sei für die Angeklagte zu entscheiden.

    Vergebens: Richter Mayer verurteilte die Frau. Offensichtlich hat seine Erfahrung im Hinblick auf solche Fälle den Ausschlag für das Urteil gegeben. Denn was an dem Tag im Januar wirklich geschah, konnte genau genommen vor Gericht nicht bewiesen werden.

    Berichte über weitere Gerichtsprozesse gibt es hier: Hanf im großen Stil angebaut, Verhandlung in Neu-Ulm: Sex nur betrunken und bekifft? und Gülle lief in den Bach: Unterallgäuer Landwirt steht vor Gericht.

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