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Memmingen: Verhalten eines Stalkers schockiert sogar die Richterin

Memmingen

Verhalten eines Stalkers schockiert sogar die Richterin

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    Ein Stalker musste sich wegen Hausfriedensbruchs vor dem Memminger Amtsgericht verantworten. Über Jahre hinweg hatte er seine Ex-Freundin mit ungewollten Besuchen und Geschenken belästigt.
    Ein Stalker musste sich wegen Hausfriedensbruchs vor dem Memminger Amtsgericht verantworten. Über Jahre hinweg hatte er seine Ex-Freundin mit ungewollten Besuchen und Geschenken belästigt.

    Ein „außergewöhnlicher Fall“ mit einer „Anklage, wie man sie selten hat“, so die Vorsitzende Richterin, war vor dem Amtsgericht Memmingen zu verhandeln. Ein mehr als 60 Jahre alter Mann aus dem Nachbarlandkreis Biberach, dessen Beziehung zu einer wenige Jahre jüngeren Frau aus dem Unterallgäu vor rund zehn Jahren in die Brüche gegangen war, wurde des mehrfachen Hausfriedensbruchs beschuldigt.

    Trotz Kontaktverbot und Bewährungsstrafe: Das Stalking ging weiter

    Obwohl die Frau wiederholt und mit allen rechtlichen Mitteln deutlich gemacht hatte, dass sie in Ruhe gelassen werden möchte, stellte ihr der Mann jahrelang nach. Weder ein polizeiliches Kontaktverbot noch ein entsprechender Gerichtsbeschluss, nicht einmal eine Verurteilung zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe, konnten den Mann davon abhalten, immer wieder und vorzugsweise nachts am Haus seiner Ex-Freundin aufzutauchen und dort verschiedenste Dinge zu hinterlassen: Die von der Staatsanwältin vorgetragene Liste beinhaltete von Blumen über Schokolade bis hin zu allerlei Unrat eine ganze Reihe von Dingen, die der Frau einfach lästig fielen. Manche der beigelegten Zettel enthielten sogar Drohbotschaften. Dazu legte er Briefe auf das Grab ihrer Eltern und bewies mit all diesen Aktionen „große kriminelle Energie“, wie es die Richterin in der Urteilsbegründung ausführte.

    Sowohl ein Polizeibeamter als auch die Frau selbst belegten die Vorgänge in ihren Zeugenaussagen. Die Frau hatte zunächst auf Anraten ihres Rechtsanwalts zwei Wildkameras und dann sogar vier hochwertige Videokameras mit Warnschildern an ihrem Haus angebracht. Aber der abgewiesene Liebhaber ließ sich nicht abhalten und – was die Richterin geradezu schockierte – er tauchte sogar weniger als eine Woche vor dem jetzigen Verhandlungstermin abends am Haus seiner Ex auf. Außerdem hatte er sie über Jahre hinweg immer wieder mit dem Auto verfolgt. All das habe „seit dem Jahr 2011 keine Stunde aufgehört“, sagte die Frau vor Gericht. Sie hatte alles säuberlich aufgelistet, und sie bot dem

    Der Mann hat sich keine psychologische Hilfe gesucht

    Nach den Zeugenaussagen ging es zunächst um die Frage, ob ein Gutachten in Bezug auf eine verminderte Schuldfähigkeit des Mannes erforderlich sei, aber die Richterin erkannte diese ohnehin an. Offen blieb, weshalb der Mann kaum etwas getan hatte, um sich psychologisch beraten zu lassen und so eventuell seinen Trennungsschmerz zu überwinden. Er habe, so der Angeklagte, einige Gespräche mit einem Geistlichen geführt, aber weil dieser wegen der Coronakrise in seine Heimat zurückbeordert worden sei, habe er keine weiteren Versuche mehr unternommen.

    Er gestehe ein, was in der Anklage vorgebracht wurde; ihm tue heute alles sehr leid und es sei „ein großer Fehler“ gewesen, so der Mann: „Es hat sich alles hochgeschaukelt“ lautete sein Schlusswort. Nachdem der Angeklagte noch unter offener Bewährung von seiner einschlägigen Verurteilung her stand und darüber hinaus neunzehn anderweitige Vorstrafen aufzuweisen hatte, ging es schließlich nur noch um das Strafmaß. Selbst Verteidigerin Ackermann tat sich schwer, strafmildernde Argumente zu finden. Sie zeigte sich mit der Forderung der Staatsanwältin nach neun Monaten Haft einverstanden, wollte diese aber doch noch einmal zur Bewährung ausgesetzt haben. Richterin Krempl verurteilte den Mann schließlich zu sieben Monaten Haft, wobei sie angesichts der besonderen Umstände des Falles keine Bewährung mehr geben konnte. Falls innerhalb einer Woche keine Rechtsmittel eingelegt werden, wird das Urteil rechtskräftig.

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