Er war wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden. Nun wollte ein Mann für seine siebenmonatige Haftstrafe eine Aussetzung zur Bewährung erreichen – doch der Schuss kann nun gewaltig nach hinten losgehen: Bei der Berufungsverhandlung vor der Dritten Strafkammer des Landgerichts Memmingen deutete Vorsitzender Richter Jürgen Hasler an, dass es zu einer neuen Anklage und „anderer Verurteilung“ kommen könne. Was war geschehen?
Memmingen/Unterallgäu