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Memmingen/Unterallgäu: Kindesmissbrauch: Unterallgäuer muss fast acht Jahre in Haft

Memmingen/Unterallgäu

Kindesmissbrauch: Unterallgäuer muss fast acht Jahre in Haft

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    Ein Mann aus dem nördlichen Unterallgäu hat sich etliche Male an der minderjährigen Tochter seiner Lebensgefährtin vergriffen. Nun wurde er verurteilt.
    Ein Mann aus dem nördlichen Unterallgäu hat sich etliche Male an der minderjährigen Tochter seiner Lebensgefährtin vergriffen. Nun wurde er verurteilt. Foto: Kurt Kraus (Archivbild)

    Die Jugendliche möchte endlich abschließen mit der schweren Zeit, unter der sie nach wie vor leidet. Die Verurteilung ihres Peinigers könnte ein Anfang sein: Ein Mann aus dem nördlichen Unterallgäu ist vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Memmingen für jahrelangen, teils schweren sexuellen Missbrauch der Tochter seiner früheren Lebensgefährtin verurteilt worden.

    Im Dezember 2019 brach das Opfer das Schweigen

    Der 62-Jährige erhielt eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten. Außerdem muss er 20.000 Euro Schmerzensgeld an das Mädchen bezahlen, das in ihm eine Vaterfigur gesehen hatte und das erst zwölf Jahre alt gewesen war, als er es zum ersten Mal unsittlich angefasst hatte.

    Spätestens ab dem Herbst 2016 ereignete sich eine ganze Reihe an sexuellen Übergriffen am jeweiligen Wohnort des Mannes im Raum Babenhausen; auch zum Geschlechtsverkehr zwang er die Minderjährige. Körperliche Gewalt habe er nicht angewandt, allerdings psychischen Druck ausgeübt. Etwa, indem er das Kind mit Ignoranz strafte, hieß es in der Verhandlung.

    Im Dezember 2019 brach die damals 15-Jährige das Schweigen und vertraute sich ihrem festen Freund, der Mutter und einer jungen Frau, bei der sie ein Praktikum machte, an. Im Prozess wurde deutlich, wie viel Überwindung dies die Jugendliche gekostet hatte. Ihr Freund sagte im Zeugenstand aus: „Sie hatte Angst, dass man ihr nicht glauben würde, und hat sich geschämt.“

    Prozess: Mann muss Schmerzensgeld zahlen

    Insgesamt flossen rund 30 Fälle sexuellen Missbrauchs in das Urteil ein – „eine Mindestfeststellung“, wie der Vorsitzende Richter Christian Liebhart bei der Urteilsverkündung sagte. Konkret wurde der 62-Jährige, den der Richter als „voll schuldfähig“ bezeichnete, wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen, sexuellen Kindesmissbrauchs in drei Fällen sowie sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 26 Fällen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt.

    In der Anklageschrift waren dem Unterallgäuer fast 100 Fälle innerhalb eines Zeitraums von rund drei Jahren zur Last gelegt worden.

    Der Verurteilung liegt eine Verständigung zwischen dem Gericht und allen Beteiligten zugrunde. Nach Angaben des Memminger Landgerichts kam diese gesetzlich vorgesehene Möglichkeit insbesondere deshalb zur Anwendung, weil der Angeklagte die Vorwürfe im Wesentlichen einräumte. Durch das Geständnis blieb dem Opfer, das dem Richter zufolge „erheblich mitgenommen“ ist und sich in psychischer Behandlung befindet, eine Aussage erspart.

    Im Rahmen einer solchen Verständigung wird laut Gericht unter bestimmten Umständen – insbesondere, wenn ein Geständnis vorliegt und alle Verfahrensbeteiligten damit einverstanden sind – eine Ober- und Untergrenze für die zu verhängende Strafe festgelegt. Der Angeklagte hat sich im Rahmen des Verfahrens außerdem dazu verpflichtet, 20.000 Euro Schmerzensgeld an das Mädchen zu zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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