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Memmingen/Senden: Prozess: Hat ein 24-Jähriger eine Frau in ihrer Wohnung in Senden vergewaltigt?

Memmingen/Senden

Prozess: Hat ein 24-Jähriger eine Frau in ihrer Wohnung in Senden vergewaltigt?

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    Wegen einer vermeintlichen Vergewaltigung wurde am Donnerstag vor dem Amtsgericht Memmingen verhandelt.
    Wegen einer vermeintlichen Vergewaltigung wurde am Donnerstag vor dem Amtsgericht Memmingen verhandelt. Foto: Kurt Kraus (Symbolbild)

    In Handschellen wird der Angeklagte in den Gerichtssaal 130 am Memminger Amtsgericht geführt. Er wirkt ruhig. Auch als zu Beginn des Prozesses die Anklageschrift verlesen wird. Im vergangenen September soll der 24-Jährige eine Frau in ihrer Sendener Wohnung vergewaltigt haben. Der Mann schilderte den Vorfall jedoch ganz anders.

    Am späten Abend des 14. September 2020 besuchte der 24-Jährige die Frau in ihrer Wohnung in Senden. Beide kannten sich flüchtig. Laut Anklage hatte der Mann die Frau angerufen und sie um ein Treffen gebeten. Am Tatabend soll er zunächst das Licht in der Wohnung der Sendenerin ausgeschaltet und dann angefangen haben, sich und sie auszuziehen. Dagegen habe sie sich gewehrt. Im Verlauf der Tat habe er ihr dann unter anderem den Mund zugehalten und ihre Hände gegen die Wand gedrückt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 24-Jährigen Vergewaltigung vor.

    "Es kam zum Sex, das stimmt. Aber alles lief einvernehmlich ab"

    Der Angeklagte, der aktuell in der Justizvollzugsanstalt in Memmingen sitzt, will von einer Vergewaltigung jedoch nichts wissen. Er betonte: "Es kam zum Sex, das stimmt. Aber alles lief einvernehmlich ab. Wir hatten ein gutes Verhältnis." Er gab an, die Frau über seinen Schwager zu kennen, der wiederum ihren Schwager kannte. Von diesem habe er die Nummer der jungen Frau erhalten. Von ihrem Schwager will er auch erfahren haben, dass sie scheinbar Interesse an Sex hätte.

    Dann habe er sich mit der Sendenerin zu einem Treffen verabredet, so der Angeklagte. Vor dem Vorfall gingen die beiden noch zu einer nahe gelegenen Tankstelle, um Getränke zu kaufen. Einer Polizistin zufolge gab die Frau in einer Vernehmung an, dass sie dabei die Rückkehr in ihre Wohnung hinauszögern wollte, indem sie einen Umweg lief. Laut Angeklagtem war die Stimmung aber ausgelassen: "Wir haben gelacht und uns berührt."

    Angeklagter erhielt Drohanruf nach dem Vorfall in Senden

    In der Wohnung begannen die beiden, sich zu küssen und sich auszuziehen, so der Angeklagte. Dann sei es zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen. Anschließend habe er bei ihr geduscht und die Wohnung verlassen. Am nächsten Tag soll er dann einen Anruf erhalten haben, in dem ihm mit dem Satz „Weißt du, wie dein Gesicht aussehen wird?“ gedroht worden sein soll. Auch der Schwager des Opfers habe ihn angerufen und mehrfach verdächtig nachgefragt, ob es etwas Neues gebe. Am Mittwochmorgen wurde der Angeklagte dann verhaftet. „Ich habe nicht gedacht, dass sich hinter meinem Rücken etwas abspielt“, sagte der 24-Jährige.

    Am Tag nach dem Vorfall ging die Sendenerin zur Polizei und meldete den Vorfall. Einem Polizisten zufolge sagte die Frau aus, sich gegen den Mann gewehrt zu haben. "Das Opfer war bei der Befragung sichtlich gezeichnet. Ihr war es unangenehm, über den Vorfall zu sprechen, das war mein Eindruck. Und in ihren Ausführungen wirkte es so, als sei es ihr erster sexueller Kontakt gewesen. Ihre Aussagen waren stimmig“, so der Beamte.

    Zeugenaussage eines Freundes ist von Erinnerungslücken geprägt

    Als Zeuge geladen war auch ein Freund des Angeklagten. Dieser wusste, dass der 24-Jährige bei der jungen Frau war. Dreimal haben die Freunde in der Nacht telefoniert. An die Inhalte konnte sich der Zeuge aber zunächst nicht erinnern, was ihm der Richter nicht glaubte. Als der Freund erfahren hatte, dass der 24-Jährige wegen des Vorwurfes der Vergewaltigung gut einen Tag später verhaftet wurde, hätte ihm klar sein müssen, dass es um das Treffen mit der Sendenerin geht, so der Richter. Und Inhalte von Gesprächen, die in diesem Zusammenhang entstanden sind, vergesse man nicht einfach.

    "Es ist blöd, dass Sie da reingerutscht sind, aber Sie müssen die Wahrheit sagen", erläuterte der Richter. Aber an mehr als ein Lachen der Frau und die Ankündigung, der Angeklagte wolle ihm alles später erzählen, konnte sich der Zeuge bis zum Schluss nicht erinnern. Für den Richter auch ein pikantes Detail: Der Zeuge hatte den Angeklagten per Handymessenger nach einem Foto gefragt.

    Heimliches Telefonat: Auch ein Freund der Frau kann sich nicht genau erinnern

    Darüber hinaus gab ein Freund der Frau vor Gericht an, dass ihn die Frau an besagtem Abend heimlich angerufen habe, als der 24-Jährige noch in der Wohnung war. "Der Angeklagte hat in lautem Ton gesprochen, ich dachte an einen Streit und hatte den Eindruck, es war Gewalt im Spiel", so der Freund. Auch bei ihm kamen die Erinnerungen erst nach und nach zurück. "Das ist kein Spiel hier. Dass Sie sich nicht erinnern, glaubt Ihnen hier keiner", sagte der Richter.

    Später habe er erneut mit seiner Freundin telefoniert, so der Zeuge. Sie erzählte ihm, was passiert war. Genau erinnern kann er sich nicht mehr. Ihm zufolge klagte sie über Schmerzen am Unterleib und sagte, sie sei festgehalten worden. So riet er ihr, zur Polizei zu gehen. Die Aussage der Frau könnte mehr Klarheit in den Fall bringen. Eine Fortsetzung des Prozesses ist für Mitte Juni geplant.

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