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Memmingen: Prozess: Unterallgäuer soll Stieftochter jahrelang missbraucht haben

Memmingen

Prozess: Unterallgäuer soll Stieftochter jahrelang missbraucht haben

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    Vor dem Landgericht Memmingen beginnt der Prozess gegen einen Unterallgäuer, der seine Stieftochter missbraucht haben soll.
    Vor dem Landgericht Memmingen beginnt der Prozess gegen einen Unterallgäuer, der seine Stieftochter missbraucht haben soll.

    Vor der großen Strafkammer des Landgerichts Memmingen beginnt am kommenden Dienstag, 18. August, der Prozess gegen einen Mann aus dem nördlichen Landkreis Unterallgäu. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, seine Stieftochter über mehrere Jahre missbraucht zu haben.

    Dem 62 Jahre alten deutsche Staatsangehörigen werden zahlreichen Fällen zur Last gelegt. Er befindet sich deswegen in Untersuchungshaft. Im Herbst 2016 war die Lebensgefährtin des Angeklagten mit ihrer damals zwölf Jahre alten Tochter und deren vier Jahre jüngeren Bruder zum Angeklagten in dessen damalige Wohnung im nördlichen Landkreis Unterallgäu gezogen. Spätestens ab dem Herbst 2016 sollen dort die sexuellen Übergriffe des Angeklagten auf die Tochter seiner Lebensgefährtin begonnen haben. Diese seien dadurch erleichtert worden, dass der Angeklagte aufgrund regelmäßiger nächtlicher Tätigkeit unter Tags oft allein mit den Kindern zu Hause war, heißt es in einer Pressemitteilung des Landgerichts.

    Stieftochter missbraucht: Im Dezember wandte sich das Opfer an die Mutter

    Spätestens Ende 2017 seien der Angeklagte, seine Lebensgefährtin und deren beiden Kinder in ein Haus im Unterallgäu umgezogen. Dort sollen die sexuellen Übergriffe des Angeklagten bis zum 1. Dezember 2019 angedauert haben. Wenige Tage später hatte sich das Mädchen ihrer Mutter offenbart. Das Landgericht schreibt dazu, das Mädchen habe den Angeklagten als Vaterfigur gesehen. Dieser habe, wenn sie sich ihm verweigerte, sich ihr gegenüber entsprechend abweisend verhalten und ihr damit gedroht, dass ihre Mutter sie beide aus dem Haus werfen würde, wenn sie ihr etwas erzählen würde.

    Angeklagter hat den Missbrauch gestanden

    Der Angeklagte habe die Taten im Wesentlichen gestanden. Ihm wird der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern in 21 Fällen, der sexuelle Missbrauch von Kindern in drei Fällen und der Missbrauch von Schutzbefohlenen in 69 Fällen vorgeworfen. Für den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern sieht das Gesetz (für jeden einzelnen Fall) eine Mindeststrafe von zwei Jahren vor, wobei die dann zu verhängende Gesamtstrafe nicht durch Addition der Einzelstrafen sondern durch Erhöhung der schwersten Strafe gebildet wird.

    Nach dem Prozessauftakt am Dienstag sind noch zwei Fortsetzungstermine vorgesehen. (az)

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