Wegen schwerer Brandstiftung muss sich derzeit eine Frau vor dem Landgericht Memmingen verantworten. Dabei stellt die Persönlichkeit der Angeklagten das Gericht vor eine besondere Herausforderung. Denn die Frau war zum Zeitpunkt der Tat Bewohnerin einer Einrichtung für Menschen mit geistiger, psychischer oder mehrfacher Behinderung in der Region. Die Anklageschrift bestätigt ihr gesundheitliche Einschränkungen durch eine Unterform der Schizophrenie und leichte Intelligenzminderung mit Verhaltensstörungen. Derzeit ist die Frau in einer anderen Einrichtung in Bayern untergebracht.
Memmingen