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Memmingen: Hat ein Mann aus dem Raum Illertissen seine Freundin wirklich geschlagen?

Memmingen

Hat ein Mann aus dem Raum Illertissen seine Freundin wirklich geschlagen?

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    Der Prozess um häusliche Gewalt wird am Memminger Landgericht neu aufgerollt.
    Der Prozess um häusliche Gewalt wird am Memminger Landgericht neu aufgerollt. Foto: Ralf Lienert (Symbolbild)

    Beim Memminger Landgericht startete diesen Mittwoch die Berufungsverhandlung wegen mehrfacher Körperverletzung gegen einen 37-jährigen Mann aus dem südlichen Landkreis Neu-Ulm. Er war im Dezember vergangenen Jahres vom Amtsgericht Neu-Ulm zu einem Jahr Haft mit Bewährung verurteilt worden.

    Sowohl der Verurteilte als auch die Staatsanwaltschaft hatten gegen die Entscheidung des Neu-Ulmer Gerichts Berufung eingelegt. Die ehemalige Lebensgefährtin des Mannes hatte den Angeklagten 2017, also erst zwei Jahre nach ihrer Trennung von ihm, wegen Körperverletzung in 151 Fällen angezeigt. Sie sei geschlagen und gewürgt worden. Außerdem habe der Expartner ihr auch Zähne ausgeschlagen. Das Neu-Ulmer Amtsgerichts-Urteil basierte dann auf lediglich zwei Taten der ursprünglich 151 angezeigten Fälle. Denn nur zwei davon hatte das Gericht als nachweisbar betrachtet.

    Die Klägerin erschien nicht zur Verhandlung

    Am ersten Verhandlungstag der Berufung fehlte die Klägerin, nach Meinung des Landgerichtes aus nicht nachvollziehbaren Gründen. Es verhängte eine Ordnungsstrafe von 200 Euro. Die Frau muss nun am 17. Mai verpflichtend in Memmingen erscheinen.

    So konnte nun diese Woche nur der Beschuldigte selbst ausführlich schildern, was sich in der Beziehung zwischen ihm und der Klägerin ereignet hatte. Er bestritt jegliche Gewaltanwendung und führte die Vorwürfe auf ein überzogen eifersüchtiges Verhalten der ehemaligen Lebensgefährtin zurück. Der mit über 6000 Einträgen nachweis-bare SMS-Verkehr zwischen den beiden sowie zahlreiche vorliegende ärztliche Dokumente enthalten keinerlei Hinweise auf die vorgeworfenen Taten. Zeugenaussagen von Polizei und Bekannten berufen sich lediglich auf mündliche Aussagen der Frau. Nur drei vorliegende Selfie-Fotos aus dem Jahr 2015 zeigen den Hals der Klägerin mit blauen Flecken.

    Es wird sicher mehr Licht in die Geschichte bringen müssen, wenn die Klägerin nächste Woche aussagen wird. Leicht wird es das Gericht nicht haben.

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