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Memmingen: Drogen aus Lenas Bioladen: Das sagt der Gerichtspsychiater

Memmingen

Drogen aus Lenas Bioladen: Das sagt der Gerichtspsychiater

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    Massenweise Marihuana wurde von Neu-Ulm aus verschickt. Absender war Lenas Bioladen, eine Drogenplattform im Darknet.
    Massenweise Marihuana wurde von Neu-Ulm aus verschickt. Absender war Lenas Bioladen, eine Drogenplattform im Darknet. Foto: Kaya (Symbolfoto)

    Das Verfahren um Lenas Bioladen vor dem Landgericht Memmingen geht seinem Ende entgegen: Am dritten Tag wurden nach der Bekanntgabe des Gutachtens von Gerichtspsychiater Dr. Andreas Küthmann sämtliche erforderlichen Formalitäten erledigt, sodass am nächsten Verhandlungstermin, der am Donnerstag, 20. Mai, um 8.30 Uhr vor der Zweiten Großen Strafkammer beginnt, mit den Plädoyers der Anklage und der Verteidigung sowie mit dem Urteil zu rechnen ist.

    Wie berichtet, geht es in dem Prozess um einen schwunghaften Handel mit Rauschgift, den die Angeklagten gemäß ihren bereits abgelegten Geständnissen im Darknet abgewickelt haben sollen. Sie verkauften in dem vermeintlich abgeschirmten Teil des Internets über diverse "Marktplätze" eine erhebliche Menge an Marihuana, wobei die Umsätze sechsstellige Summen darstellten.

    Die Ehefrau eines der Angeklagten könnte glimpflicher davon kommen

    Gemäß einer Verfahrensabsprache haben die beiden Männer Haftstrafen zwischen sechs und sechseinhalb Jahren zu erwarten, während die Ehefrau eines der beiden Angeklagten wohl deutlich günstiger wegkommen wird, da ihre Anklage auf "Beihilfe" reduziert wurde. In seinem psychiatrischen Gutachten bescheinigte Dr. Andreas Küthmann den beiden Männern, dass ihnen keine verminderte Steuerungsfähigkeit zugutegehalten werden könne. Es sei aber durchaus angebracht, den Paragrafen 64 des Strafgesetzbuches zur Abwendung zu bringen.

    Was auf die Angeklagten im Fall um Lenas Bioladen zukommt

    Dieser sieht den Maßregelvollzug vor. Das heißt, dass die Angeklagten nach einem entsprechenden Urteil zunächst einen Teil der Haft absitzen, dann in die forensische Psychiatrie eingewiesen werden und erst dann den Rest ihrer Strafe in Haft absitzen oder auch teilweise auf Bewährung erlassen bekommen, wenn ihnen Gutachter bestätigen, dass sie von der Sucht losgekommen sind.

    Zur Abkürzung des Verfahrens, das auf noch mehr Termine angesetzt war, wurden nun sämtliche weiteren vorgesehenen Zeugen "abgeladen"; sie werden also nach allseitigem Einverständnis nicht mehr gehört. Bis zum Schlusstermin am 20. Mai wird nur noch geklärt, was mit den Bitcoins geschieht und wie man diesen beikommen kann. Der Erlös aus dem Drogenhandel war anscheinend in der Kryptowährung erlöst worden. Nach dieser Abklärung sind die Plädoyers und das Urteil zu erwarten.

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