Selten erlebt man vor Gericht eine so große Spanne zwischen den Strafanträgen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung, und selten erlebt man einen Angeklagten, der ein völlig normales Leben führt, aber unter Alkoholeinfluss massiv straffällig wird. Vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Memmingen wurde ein 37-Jähriger, der heute im südlichen Landkreis lebt, zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, obwohl sein Verteidiger nur ein Jahr auf Bewährung beantragt hatte; im Gegensatz zum Staatsanwalt, der gleich drei Jahre und zwei Monate gefordert hatte.
Memmingen