Der Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage und Parkdeck westlich der Ulmer Straße hat im Babenhauser Marktrat für einigen Gesprächsstoff gesorgt. So stehen die vorgesehenen vier Vollgeschosse im Gegensatz zu den Vorgaben des Bebauungsplans, der nur zwei vorsieht und im Erdgeschoss anstatt Wohnungen gewerbliche Nutzung vorschreibt. Auch weicht die vorgesehene Dachform von den Festsetzungen ab. Hinzu kommt, dass das Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet liegt. Der Marktrat wollte den Befreiungen von den Vorgaben ohne Lokaltermin nicht zustimmen.
Marktrat