In der Marktratssitzung am 6. Mai wurde der Erlass einer neuen Werbeanlagensatzung für Babenhausen ausführlich diskutiert (IZ berichtete). Dabei wurden auch die Kernaussagen des Urteils des Verwaltungsgerichts Augsburg in der „Streitsache Schwarz Außenwerbung GmbH gegen Freistaat Bayern wegen der Errichtung von zwei Werbetafeln auf dem Grundstück an der Fürst-Fugger-Straße 23“ detailliert dargelegt.
Marktrat III