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Marktrat III: Neue Satzung sofort angewandt

Marktrat III

Neue Satzung sofort angewandt

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    Aufgrund der neuen Werbeanlagensatzung, die kurz vorher verabschiedet wurde, lehnte der Marktrat eine Reklametafel auf dem ehemaligen Bali-Areal ab.
    Aufgrund der neuen Werbeanlagensatzung, die kurz vorher verabschiedet wurde, lehnte der Marktrat eine Reklametafel auf dem ehemaligen Bali-Areal ab. Foto: Fritz Settele

    In der Marktratssitzung am 6. Mai wurde der Erlass einer neuen Werbeanlagensatzung für Babenhausen ausführlich diskutiert (IZ berichtete). Dabei wurden auch die Kernaussagen des Urteils des Verwaltungsgerichts Augsburg in der „Streitsache Schwarz Außenwerbung GmbH gegen Freistaat Bayern wegen der Errichtung von zwei Werbetafeln auf dem Grundstück an der Fürst-Fugger-Straße 23“ detailliert dargelegt.

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