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Maischerze: Freinacht bedeutet nicht rechtsfrei

Maischerze

Freinacht bedeutet nicht rechtsfrei

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    In der Nacht zum 1. Mai steht wieder die sogenannte Freinacht an. Auch dieses Jahr werden wieder allerlei Streiche gespielt werden, die aber nach Erfahrung der Polizei immer wieder über das erlaubte Maß hinausgehen. Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West möchte deshalb Scherzbolde sensibilisieren und auf mögliche Konsequenzen hinweisen.

    Auch das Brauchtum der Freinacht rechtfertige keinesfalls Straftaten. Darunter fallen beispielsweise Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen, die in den vergangenen Jahren verstärkt verübt worden seien. Zu den gefährlichsten „Scherzen“ zählten die Fälle, in denen etwa Kanaldeckel aus der Fahrbahn herausgenommen werden. Dadurch werden rücksichtslos die Gesundheit und das Leben von Unbeteiligten gefährdet.

    Die Polizei wird in der Nacht zum kommenden Freitag wieder verstärkt Präsenz zeigen – uniformiert und in Zivil, so das Polizeipräsidium. In den vergangenen Jahren seien dadurch mehrfach Täter auf frischer Tat ertappt worden.

    „Scherze, die den Tatbestand einer Sachbeschädigung erfüllen, haben laut Polizei in den meisten Fällen zivilrechtliche Entschädigungsforderungen an die oftmals minderjährigen Täter und deren Eltern zur Folge. Daneben seien auch strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten, die von Freizeitarresten über Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen sehr empfindlich ausfallen können.

    Die Polizei möchte aber das Brauchtum keinesfalls verbieten oder „verteufeln“. Vielmehr appelliert das Polizeipräsidium an die Vernunft und richtet eine Bitte an die Eltern. Diese sollten ihre Sprösslinge aufklären, dass aus auf den ersten Blick lustigen Späßen, ganz schnell ernste Angelegenheiten werden können. Sprich: Die Freinacht ist keine rechtsfreie Zeit. (az)

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