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Landkreis Neu-Ulm: Zwei Jahre nach "Rettet die Bienen": Wie beurteilen Bauern die Regeln?

Landkreis Neu-Ulm

Zwei Jahre nach "Rettet die Bienen": Wie beurteilen Bauern die Regeln?

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    Was ist zwei Jahre nach dem Volksbegehren "Rettet die Bienen!" bislang geschehen? Landwirte aus dem Raum Illertissen berichten.
    Was ist zwei Jahre nach dem Volksbegehren "Rettet die Bienen!" bislang geschehen? Landwirte aus dem Raum Illertissen berichten. Foto: Christian Hartmann

    Zwei Jahre ist es her, da sprach ganz Bayern über ein Tier: die Biene. Ihre Rettung war das Sinnbild des Volksbegehrens "Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern", für das so viele Menschen unterschrieben haben wie für kein anderes in der Geschichte des Freistaats. Und nun? Was berichten Bauern über die Umsetzung der neuen Regeln?

    Auf einem Blühstreifen in Illertissen trafen sich (von links) Christian Hartmann, Andreas Liebhaber, Anton Glogger-Hönle, Marx Unseld und Josephine Glogger-Hönle.
    Auf einem Blühstreifen in Illertissen trafen sich (von links) Christian Hartmann, Andreas Liebhaber, Anton Glogger-Hönle, Marx Unseld und Josephine Glogger-Hönle. Foto: Sabrina Karrer

    Christian Hartmann aus Bergenstetten steht an einem Nachmittag mit anderen Landwirten auf einem Acker in Illertissen. Er zeigt auf dessen äußeren Rand, an den Wohnhäuser grenzen. Diesen elf Meter breiten Blühstreifen habe er mit einer teuren Wildackersaatgutmischung angelegt. Solange es dort blüht, sei die Fläche schön anzusehen, die restliche Zeit aber schaue sie eher wild aus. "Jetzt haben Leute angerufen, ob man den denn nicht entfernen kann", sagt der Landwirt und schüttelt den Kopf. Sein Berufskollege Marx Unseld aus Pfaffenhofen fügt an: "Man sollte sie fragen, ob sie für das Volksbegehren unterschrieben haben." Er sieht oftmals eine Doppelmoral: "Unterschreiben – ja, Konsequenzen tragen – nein."

    Der Blühstreifen sei nur ein Beispiel dafür, wie Theorie und Praxis auseinanderdriften, finden die Bauern. Nach dem Volksbegehren "Rettet die Bienen" sind die Vorgaben gestiegen. Das Verständnis dafür, was sie für die Arbeit der Bauern bedeuten, sei es hingegen nicht zwangsläufig.

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    Auch Andreas Liebhaber, Biolandwirt aus Aletshausen im Nachbarlandkreis Günzburg, greift das Thema Blühstreifen auf und berichtet von einem unliebsamen Nebeneffekt: Ampfer und Disteln sprießen dort – und deren Saat fliegt auf angrenzende Felder. "Je nach Windrichtung hast du Pech gehabt", sagt er. "Die Frucht hat keine Chance mehr." Er ist sich sicher, dass jeder Bauer gerne zum Insektenschutz beitragen will. "Aber es muss halt auch praktikabel sein."

    Ein mehrjähriger Blühstreifen, den Landwirt Christian Hartmann aus Bergenstetten angelegt hat.
    Ein mehrjähriger Blühstreifen, den Landwirt Christian Hartmann aus Bergenstetten angelegt hat. Foto: Christian Hartmann

    Praktikabel seien auch Regeln nicht, bei denen „alle über einen Kamm geschert werden“, wie Hartmann sagt. Ein Beispiel seien Terminvorgaben. So wurde es nach „Rettet die Bienen“ verboten, Grünlandflächen nach dem 15. März zu walzen – zum Schutz der Tiere. Das führte zu Kritik seitens der Bauern: Gebietsbezogene Unterschiede seien missachtet worden; im Allgäu etwa liegt nicht selten bis in den März hinein Schnee. Mittlerweile wurde nachgearbeitet. Die Regierungsbezirke können den Stichtag per Allgemeinverfügung verschieben, wenn Wiesen und Weiden wegen Schnees oder hoher Bodenfeuchtigkeit vor dem 15. März nicht befahrbar sind. Aus Liebhabers Sicht macht dies die Sache unnötig kompliziert: „Da kennt sich bald keiner mehr aus, was er darf und was nicht“, sagt er. „Ein Landwirt weiß doch selbst, wann und wie er die Felder nach bestem Wissen und Gewissen bearbeiten kann.“ Warum werde langjährige Erfahrung in Frage gestellt?

    Bauern: Verbraucher sollten Bemühungen um Umweltschutz am Einkaufsregal honorieren

    Den Einsatz von Insektenschutzmitteln will Anton Glogger-Hönle aus Attenhofen erklären. Er ist Pflanzenbauberater beim Erzeugerring Südbayern und wirbt für den integrierten Pflanzenbau. Dabei sollen Verfahren so aufeinander abgestimmt werden, dass sie die Umwelt schonen und dennoch gute Erträge ermöglichen. Fruchtfolge, Sortenwahl und Anbautechniken werden an die Gegebenheiten angepasst – und eben der Pflanzenschutz. Aus Glogger-Hönles Sicht werden die Mittel aktuell zu stark reglementiert, sie verlieren teils ihre Zulassung. "Das Handwerkszeug für sinnvollen integrierten Pflanzenschutz wird uns genommen", sagt er und denkt dabei auch an das im September 2019 vom Bundeskabinett beschlossene Aktionsprogramm Insektenschutz. Er hält es für sinnvoll, Maßnahmen zu ergreifen, bevor die Pflanze belastet ist und Schädlinge je nach Stärke des Befalls zu bekämpfen. "Kein Landwirt spritzt umsonst", ergänzt Hartmann. "Allein schon, weil jeder Kanister ein Schweinegeld kostet." Ein gezielter Einsatz von innovativer Landtechnik im Pflanzenbau, die ständig weiterentwickelt wird, sei derzeit nicht erschwinglich für Höfe.

    Zurück zum Blühstreifen in Illertissen. Es ist nicht das einzige Stück Land, das Christian Hartmann nicht mehr ackerbaulich nutzt. Per Gesetz wurden etwa an allen natürlichen und naturnahen Gewässern fünf Meter breite Randstreifen ausgewiesen. Insgesamt 1,1 Hektar sind es, die der Bergenstetter nun ausspart. "Bei mir sind das rund ein Prozent der Fläche", sagt er. "Das hört sich nach wenig an. Aber man muss dafür ja weiter Pacht bezahlen."

    Das war das Volksbegehren "Rettet die Bienen!"

    Das Volksbegehren hatte zum Ziel, bis 2025 mindestens 20 Prozent und bis 2030 mindestens 30 Prozent landwirtschaftlich genutzte Fläche gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus zu bewirtschaften.

    Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen in Lehr- und Bildungspläne sowie pädagogische Aus- und Fortbildung mit aufgenommen werden.

    Mögliche Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich soll es zukünftig nicht mehr geben. Bei Beleuchtung sollen die Auswirkungen auf die Insektenfauna und Ziele des Artenschutzes berücksichtigt werden.

    Ein Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope soll erschaffen werden, das bis zum Jahr 2023 mindestens 10 Prozent Offenland und bis 2027 mindestens 13 Prozent Offenland der Landesfläche umfasst.

    Pestizideinsatz in Naturschutzgebieten, gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen und gesetzlich geschützten Biotopen, außerhalb von intensiv genutzten land- und fischereiwirtschaftlichen Flächen, soll verboten werden. Von Fall zu Fall kann die Naturschutzbehörde einen Einsatz dieser Mittel zulassen.

    Stichwort Geld: Was die Bauern ärgert, ist, dass sich die zunehmenden Auflagen nicht in den Preisen widerspiegeln. „Im Ausland müssen unsere hohen Standards nicht eingehalten werden, die Produkte werden aber bei uns trotzdem verkauft. Das hat mit Chancengleichheit nichts zu tun", findet Marx Unseld. Er sieht die Verbraucher in der Pflicht: Sie sollten den Einsatz am Einkaufsregal honorieren. Den Landwirten ist es wichtig zu vermitteln: "Die Umwelt ist die Basis unserer Arbeit. Wir wollen sie an die nächsten Generationen weitergeben."

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