Zusätzlich zu dem Selbsttestangebot an Bildungseinrichtungen sowie dem Schnelltestangebot in Alten- und Pflegeheimen hat seit Anfang März jeder Bürger und jede Bürgerin die Möglichkeit, sich kostenlos auf das Coronavirus testen zu lassen. Allein im Landkreis Neu-Ulm stehen den Bürgerinnen und Bürgern mit beinahe 50 Apotheken, Arztpraxen und externen Dienstleistern in neun Kommunen sowie dem Testzentrum in Weißenhorn flächendeckende und vielseitige Testoptionen zur Verfügung - und das auch an den Osterfeiertagen. Auch im Unterallgäu gibt es zahlreiche Anlaufstellen.
Im Landkreis Neu-Ulm wurden zwischenzeitlich auch bestehende Testangebote optimiert, wie das Landratsamt mitteilt. So bietet beispielsweise eine Neu-Ulmer Arztpraxis seit Kurzem einen Test-Container an, um flexibel und zeitnah nicht nur den eigenen Patienten, sondern allen Bürgerinnen und Bürgern eine Testmöglichkeit zu bieten. Eine Übersicht der Testmöglichkeiten für Erwachsene und Kinder ist auf der Webseite des Landkreises Neu Ulm unter https://landkreis.neu-ulm.de/de/Corona-Testzentrum.html zu finden. Bewohner des Landkreises Unterallgäu finden eine Karte mit Teststationen unter dem Reiter "Tests" auf der Internetseite www.unterallgaeu.de/corona. Eine Karte mit Teststationen im Alb-Donau-Kreis und im Stadtkreis Ulm ist unter https://www.alb-donau-kreis.de/startseite/corona/testen.html abrufbar.
Wer sich an den Ostertagen testen lassen möchte, kann dies im Testzentrum Weißenhorn am Karfreitag, 2. April, und am Ostermontag, 5. April, jeweils von 14 bis 16 Uhr. Eine Anmeldung ist beim Betreiber online unter https://portal.huber-health-care.com/signup/60506814ca1fad001249af30 erforderlich. Einige Testzentren der Ärzte und Apotheken wie in Bellenberg, Illertissen oder Neu-Ulm bieten ebenfalls an, sich an den Ostertagen zu testen. Die jeweiligen Öffnungszeiten und Anmeldeinformationen sind auf der Webseite der Testörtlichkeit zu finden oder können telefonisch erfragt werden.
Selbst- oder Schnelltest ist positiv - was ist zu tun?
Ob zu Hause beim Selbsttest oder beim Schnelltest in der Apotheke: Fällt das Ergebnis positiv aus, muss sich die betroffene Person sofort in häusliche Quarantäne begeben. Zudem muss umgehend ein PCR-Test folgen, um das Ergebnis abzusichern. Darauf weist das Landratsamt Neu-Ulm hin. Kostenlose PCR-Tests sind über den Hausarzt (nach telefonischer Vereinbarung) oder das Testzentrum des Landkreises (vorausgesetzt der Betroffene hat keine Symptome) unter https://landkreis.neu-ulm.de/de/Corona-Testzentrum.html möglich. Auch der ärztliche Bereitschaftsdienst kann unter der Telefonnummer 116 117 kontaktiert werden. Bei der Terminvereinbarung bitte unbedingt auf das positive Selbst- oder Schnelltest-Ergebnis hinweisen.
Bei einem positiven PCR-Test-Ergebnis muss die betroffene Person weiterhin in Quarantäne bleiben. Diese gilt dann als bestätigter Fall, wird vom öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsamt) kontaktiert und erhält einen Quarantäne-Bescheid. Fällt das Ergebnis des PCR-Tests hingegen negativ aus, kann die häusliche Quarantäne wieder verlassen werden.
Gleiches gilt auch im Unterallgäu. Das Gesundheitsamt am Landratsamt Unterallgäu teilt dazu mit: Positive Schnelltest-Ergebnisse werden von der Teststelle an das Gesundheitsamt weitergeleitet. Im Anschluss setzt sich das Gesundheitsamt mit der Person in Verbindung. Unabhängig davon bittet das Gesundheitsamt darum, dass die Person sich umgehend selbst um die Verifizierung des Testergebnisses mittels eines PCR-Tests kümmert. Bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt, muss sich die Person in Quarantäne begeben. Die Isolation wird wieder aufgehoben, wenn die Person ein negatives PCR-Testergebnis erhält.
Das Gesundheitsamt im Unterallgäu gibt weitere Ratschläge
Wenn der PCR-Test den positiven Schnelltest bestätigt, wird die Quarantäne fortgeführt und das Gesundheitsamt beginnt mit der Kontaktnachverfolgung. Das Gesundheitsamt rät: Wer ein positives Schnelltest-Ergebnis erhält, sollte für sich gleich notieren, mit wem er in den zwei Tagen vor dem Test Kontakt hatte. Falls der Betroffene Symptome hat, so sollte er auch die Kontaktpersonen zwei Tage vor Symptombeginn notieren.
Wenn sich die Person mit einem im Handel erhältlichen Selbsttest getestet hat, muss sie sich auch im Unterallgäu bei einem positiven Ergebnis selbständig um einen Termin für einen PCR-Test kümmern. Der Betroffene ist außerdem verpflichtet, sich in Isolation zu begeben und sollte Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt aufnehmen. Ist das Ergebnis des PCR-Tests negativ, ist die Isolation aufgehoben. Ein positives Ergebnis wird an das Gesundheitsamt gemeldet. Die Quarantäne wird fortgesetzt und das Gesundheitsamt beginnt mit der Kontaktnachverfolgung. Positive Selbst- oder Schnelltestergebnisse sollten Bürgerinnen und Bürger per E-Mail an corona-ermittlung@lra.unterallgaeu.de mit dem Betreff "positiver Selbst- oder Schnelltest" oder per Telefon unter 08261/995-678 melden. Der Betroffene muss Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum angeben. (AZ, jsn)
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