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Landkreis Neu-Ulm/Ulm: Strengere Corona-Regeln gelten nun doch schon im Landkreis Neu-Ulm - in Ulm erst ab Montag

Landkreis Neu-Ulm/Ulm

Strengere Corona-Regeln gelten nun doch schon im Landkreis Neu-Ulm - in Ulm erst ab Montag

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    Schülerinnen und Schüler im Landkreis Neu-Ulm müssen ab Montag auch am Platz im Unterricht wieder Maske tragen.
    Schülerinnen und Schüler im Landkreis Neu-Ulm müssen ab Montag auch am Platz im Unterricht wieder Maske tragen.

    Noch am Freitag war man im Landratsamt Neu-Ulm davon ausgegangen, dass die neu beschlossenen Corona-Regeln frühestens ab Montag gelten werden. Am Samstagnachmittag nun die Kehrtwende: Das Landratsamt hat mitgeteilt, dass die neuen Regelungen bereits ab sofort gültig sind.

    Strengere Corona-Regeln gelten ab sofort im Kreis Neu-Ulm

    Ab dem heutigen Samstag gelten bayernweit einheitliche Regelungen bei Überschreiten der Inzidenzwerte von 35 und 50 pro 100.000 Einwohnern. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat heute die Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht. Von den Änderungen sei auch der Landkreis Neu-Ulm betroffen und nach der neuen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verpflichtet, diese unmittelbar umzusetzen, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes. Damit sei das bisherige Vorgehen,dass der Landkreis zuerst eine eigene gültige Allgemeinverfügung erlassen und in Kraft setzen muss, in der alle erforderlichen Maßnahmen aufgelistet werden, hinfällig.

    • Damit gelten für den Landreis Neu-Ulm ab sofort folgende Maßnahmen:
    • Es besteht Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden
    • Es besteht Maskenpflicht auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen
    • Es besteht Maskenpflicht auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen
    • Private Feiern und Kontakte werden auf zehn Personen beschränkt
    • Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
    • Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
    • Der Konsum von Alkohol ist auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

    Landratsamt Neu-Ulm: "Wir konnten erst jetzt auf die neuen Bedingungen reagieren"

    Das Landratsamt schreibt in seiner Stellungnahme: "Uns ist bewusst, dass wir mit der sofortigen Umsetzung dieser Maßnahmen von den Bürgerinnen und Bürgern sowie allen Betroffenen viel verlangen. Vor allem, da wir zunächst noch davon ausgegangen sind, dass unsere aktuelle Allgemeinverfügung bis einschließlich Montag, 19. Oktober, ihre Gültigkeit behält." Das Landratsamt hatte diese Anfang der Woche ausgegeben, nachdem der Landkreis Neu-Ulm die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnern überschritten hatte. Mehr dazu lesen Sie hier: Bayerns neue Corona-Maßnahmen gelten im Kreis Neu-Ulm vorerst nichtMit dem Inkrafttreten der Änderung der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sei der Landkreis nun ab sofort an die neuen Regelungen gebunden. "Auf die neuen und geänderten Bedingungen konnten wir erst reagieren, als uns heute alle Einzelheiten der BayerischenInfektionsschutzmaßnahmenverordnung bekannt gemacht worden waren und uns damit vorlagen", heißt es aus dem Landratsamt.

    Das gilt in Ulm

    Die Stadt Ulm hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die ab Montag gilt:

    Für Feiern und Zusammenkünfte in privaten Räumen gilt in Ulm, dass die Anzahl der Teilnehmer auf maximal 15 Personen begrenzt ist.

    Bei privaten Veranstaltungen wie Hochzeiten, Jubiläen oder Geburtstagsfeiern, die in Restaurants, Vereinsheimen, Gemeindehäusern oder im Freien stattfinden, dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen. Bei der Bemessung der Teilnehmerzahl bleiben Beschäftigte außer Betracht. Die verfügte Grenze von 25 Teilnehmenden gilt unabhängig vom Alter oder Verwandtschaftsgrad der Personen.

    Oberbürgermeister Gunter Czisch: "Es bringt nichts, die Gefahren, die von Corona ausgehen, zu leugnen oder zu bagatellisieren. Ziel unserer Maßnahmen ist es, Leben zu schützen und einen zweiten Lockdown zu vermeiden. Darum konzentrieren wir uns auf solche Einschränkungen, die effizient und zielgenau wirken, ohne das öffentliche Leben als Ganzes lahmzulegen. Unser besonderes Augenmerk legen wir darauf, nur Regelungen zu erlassen, von denen wir nach den Meldungen der vergangenen Tage auch ausgehen können, dass diese einer gerichtlichen Überprüfung standhalten werden. (mit heo)

    Mehr dazu lesen Sie hier:

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