Startseite
Icon Pfeil nach unten
Illertissen
Icon Pfeil nach unten

Landkreis Neu-Ulm: Treffen, Geschäfte, Tests: Diese Corona-Regeln gelten ab heute im Kreis Neu-Ulm

Landkreis Neu-Ulm

Treffen, Geschäfte, Tests: Diese Corona-Regeln gelten ab heute im Kreis Neu-Ulm

    • |
    Seit Montag, 8. März, gelten neue Corona-Regeln im Landkreis Neu-Ulm. Auch für die Nutzer von Selbsttests gibt es Regelungen.
    Seit Montag, 8. März, gelten neue Corona-Regeln im Landkreis Neu-Ulm. Auch für die Nutzer von Selbsttests gibt es Regelungen. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Wie viele Menschen dürfen sich treffen, welche Geschäfte dürfen öffnen - und was mache ich, wenn mein Corona-Schnelltest positiv ausfällt? Das Landratsamt Neu-Ulm hat für den Landkreis nun die wichtigsten Fragen dazu beantwortet.

    Wie ist die Corona-Lage im Landkreis Neu-Ulm derzeit?

    Am Sonntag, 7. März, lag laut Robert-Koch-Institut die Sieben-Tage-Inzidenz für den Kreis Neu-Ulm bei einem Wert von 47,9 Fällen pro 100.000 Einwohnern. Dieser Wert spielt eine wichtige Rolle. Denn das Bayerische Gesundheitsministerium hat nun die Inzidenzeinstufung der Landkreise bekannt gemacht und welche Regeln damit ab Montag, 8. März, in diesen Gebieten gelten.

    Welche Geschäfte dürfen ab Montag zusätzlich öffnen?

    Der bayerische Ministerrat hat neue Corona-Regeln beschlossen. Basis dafür ist der Stufenplan, den Kanzlerin Angela Merkel am vergangen Mittwoch präsentiert hat. Eine entscheidende Rolle spielen dabei die aktuellen Werte der Sieben-Tage-Inzidenz. Da dieser Wert im Kreis Neu-Ulm gerade knapp unter der Grenze von 50 liegt, sind in diesem Gebiet ab sofort Einkauf und Shopping in Einzelhandels-Geschäften wieder möglich - auch ohne Voranmeldung. Das teilte das Landratsamt noch am Sonntagabend mit. Nähere zu den Regelungen lesen Sie in diesem Artikel.

    Was ist mit privaten Treffen?

    Private Zusammenkünfte im Landkreis Neu-Ulm sind ab Montag, 8. März, mit Mitgliedern des eigenen Haushalts sowie einem weiteren Haushalt gestattet. Es dürfen sich aber nur maximal fünf Personen treffen. Kinder bis 14 Jahre (bis zum 14. Geburtstag) werden nicht mitgezählt.

    Was gilt für Kultur- und Freizeiteinrichtungen?

    Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen öffnen. Die zulässige Besucherzahl bestimmt sich nach dem vorhandenen Besucherraum, bei dem ein Mindestabstand von 1,5 Metern zuverlässig gewahrt wird. Für die Besucher besteht FFP2-Maskenpflicht. Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten. Eine vorherige Terminbuchung ist nicht notwendig.

    Welche Regelungen gibt es für den Sport?

    Kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu zehn Erwachsenen ist unter freiem Himmel erlaubt. Gruppen mit bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren sind im Außenbereich auch möglich.

    Was ist zu tun, wenn ich einen Corona-Selbsttest gemacht habe und das Ergebnis positiv ist?

    Bei einem positiven Testergebnis müssen sich die Getesteten umgehend in Quarantäne begeben. So weit es möglich ist sollen Kontakte zu anderen Personen, die im selben Haushalt leben, vermieden werden. Eine Meldung an das Gesundheitsamt muss nicht erfolgen. Stattdessen sollte so schnell wie möglich ein PCR-Test gemacht werden. Dafür kann die Quarantäne verlassen werden. Ist das Ergebnis des PCR-Tests negativ, kann die Quarantäne wieder verlassen werden. Ist das Ergebnis des PCR-Tests positiv, geht die Quarantäne weiter. Der Getestete gilt dann als bestätigter Fall und wird vom Gesundheitsamt kontaktiert. Dort gibt es dann einen Quarantäne-Bescheid.

    Lesen Sie auch:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden