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Landkreis Neu-Ulm: Präsenzunterricht im Kreis Neu-Ulm wieder möglich: Das müssen Schüler beachten

Landkreis Neu-Ulm

Präsenzunterricht im Kreis Neu-Ulm wieder möglich: Das müssen Schüler beachten

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    Im Unterricht an den Schulen im Kreis Neu-Ulm gilt ab Montag Maskenpflicht.
    Im Unterricht an den Schulen im Kreis Neu-Ulm gilt ab Montag Maskenpflicht. Foto: Daniel Bockwoldt, dpa (Symbolfoto)

    Der Landkreis Neu-Ulm hat seit dem 23. Januar die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Fällen pro 100.000 Einwohnern nicht mehr überschritten. Damit dürfen Kindertageseinrichtungen am Montag, 22. Februar, wieder öffnen und einige Schulklassen ins Klassenzimmer zurückkehren. Das Landratsamt hat jetzt ein Konzept dafür vorgelegt. Auch Testmöglichkeiten wird es geben.

    Präsenzunterricht findet ab Montag statt:

    • An den Jahrgangsstufen eins bis vier der Grundschulen
    • An den Jahrgangsstufen eins bis vier der Förderzentren, einschließlich der schulvorbereitenden Einrichtungen sowie an weiteren Jahrgangsstufen der Förderzentren in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und weiterer Förderbedarf sowie Hören und weiterer Förderbedarf.
    • An den Schulen für Kranke in Abstimmung mit den Kliniken.
    • In den Abschlussklassen.

    Präsenzunterricht in den Schulen im Kreis Neu-Ulm: Diese Regeln gelten

    Voraussetzung für den Präsenzunterricht ist, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend eingehalten werden kann. Ansonsten findet Wechselunterricht statt. Für die Schülerinnen und Schüler besteht auf dem gesamten Schulgelände Maskenpflicht (Alltagsmaske ist erlaubt). Lehrkräfte haben die Pflicht, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Für Lehrkräfte sowie das Personal an Schulen hat die Bayerische Regierung medizinische Masken bereitgestellt, die über das Landratsamt verteilt wurden.

    „Gerade für die Schülerinnen und Schüler der Klassen eins bis vier ist es wichtig, dass der Präsenzunterricht nun wieder möglich ist“, sagt Ansgar Batzner, Leiter des Staatlichen Schulamts Neu-Ulm. Er dankt besonders den Schulleitungen und Lehrkräften für die erfolgreiche Bewältigung der pädagogischen und organisatorischen Herausforderungen. Denn zum Teil muss an Schulen gleichzeitig Wechsel-, Distanz- und Präsenzunterricht stattfinden.

    Öffnung der Schulen nur bei Inzidenzwert unter 100

    Der Präsenzunterricht entfällt wieder, falls der Landkreis Neu-Ulm die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschreitet. Wenn dieser Fall eintritt, werde das Landratsamt das öffentlich bekannt machen. Über die aktuellen Corona-Zahlen im Kreis Neu-Ulm berichten wir hier.

    Zuletzt war der Inzidenzwert wieder unter die 50er-Marke gefallen. „Dass die Infektionszahlen im Landkreis seit Januar nicht nur rückläufig sind, sondern auch seit einigen Wochen unter dem Wert von 100 liegen, ist ein positives Zeichen“, sagt stellvertretender Landrat Franz-Clemens Brechtel. „Wir freuen uns, dass damit der Präsenzunterricht wieder ausgeweitet wird und Eltern und Kinder wieder mehr zum Alltag zurückkehren können. Auch die Öffnung von Kindertageseinrichtungen ist unter den aktuellen Bedingungen möglich.“ Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ist ab dem 22. Februar zulässig, wenn ein Schutz- und Hygienekonzept vorliegt und die Kinder in festen Gruppen betreut werden.

    Diese Regeln müssen Fahrschulen im Kreis Neu-Ulm einhalten

    Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung können ebenfalls wieder ab Montag stattfinden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend eingehalten wird. Auch die Fahrschulen dürfen wieder öffnen. Dort besteht im Unterricht die Pflicht, FFP2-Masken oder gleichwertige Masken zu tragen. Das Lehrpersonal ist verpflichtet, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Im praktischen Fahrunterricht und bei der praktischen Prüfung herrscht FFP2-Maskenpflicht für alle.

    Angebote der Erwachsenenbildung sind weiterhin nur online möglich. Das gilt nach Angaben des Landratsamts auch für den Musikschulunterricht.

    Testmöglichkeiten für Schüler und schulisches Personal

    Mit Blick auf die Ausweitung des Präsenzunterrichts ab Montag wurden im Testzentrum in Weißenhorn zusätzliche Testkapazitäten für Schülerinnen und Schüler geschaffen. Am Samstag, 20. Februar und Sonntag, 21. Februar, stehen von 13 bis 15 Uhr zusätzliche Termine zur Verfügung. Weitere Termine speziell für Schülerinnen und Schüler gibt es an diesen Tagen:

    • Montag, 22. Februar, 1. März, 8. März, 15. März von 14 bis 16 Uhr
    • Mittwoch, 24. Februar, 3. März, 10. März, 17. März von 14 bis 16 Uhr
    • Freitag, 26. Februar, 5. März, 12. März, 19. März von 13 bis 15 Uhr.

    Es werden Schnelltests vorgenommen. Für die Testung ist eine Anmeldung erforderlich. Sie erfolgt online über das Portal des Testzentrums. Reihentestungen für Lehrkräfte und schulisches Personal werden nach Angaben des Landratsamtes über niedergelassene Ärzte durch die Schulen vor Ort organisiert. Dabei handelt es sich um PCR-Tests. (AZ)

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