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Landkreis Neu-Ulm: Maskenpflicht: Gerüchte um Corona-Lockvogel im Landkreis Neu-Ulm

Landkreis Neu-Ulm

Maskenpflicht: Gerüchte um Corona-Lockvogel im Landkreis Neu-Ulm

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    Maskenpflicht in der Bäckerei: Es braucht zwar nicht jede Brezel und jede Semmel einen Mund-Nasen-Schutz, doch von den Kunden darf eigentlich niemand ohne Gesichtsbedeckung in die Geschäfte.
    Maskenpflicht in der Bäckerei: Es braucht zwar nicht jede Brezel und jede Semmel einen Mund-Nasen-Schutz, doch von den Kunden darf eigentlich niemand ohne Gesichtsbedeckung in die Geschäfte. Foto: Andelko Patrcevic/dpa

    Die Pandemie hat nicht nur ein gefährliches Virus im Gepäck, sondern auch Verunsicherung. Nicht nur die Krankheit verbreitet sich, sondern auch viele Falschmeldungen. Manche waren leicht zu durchschauen. Dass Bleiche zu inhalieren das Virus abtöten könne, wie unter anderem US-Präsident Donald Trump verbreitete, glaubte hierzulande kaum jemand. Andere Geschichten klingen glaubwürdiger, wie etwa diese, die sich in einer Illertisser – andere sagen Bellenberger – Bäcker-Filiale zugetragen haben soll.

    Das Gerücht: Eine Kontrolleurin soll sich als Kundin ausgegeben haben

    Eine Kontrolleurin des Ordnungsamts soll sich als Kundin ausgegeben und ohne Maske eine Bäckerei betreten haben. Auf die Ermahnung der Verkäuferin, einen Mund-Nasen-Schutz anzulegen, habe sie nicht reagiert. Die Kontrolleurin habe stattdessen die Verkäuferin überredet, ihr auch ohne die Maske etwas zu verkaufen. Als die Frau dann nachgab, zückte die Kontrolleurin ihren Ausweis und verhängte ein Bußgeld in Höhe von 1500 Euro.

    Das Ganze ist allerdings wohl nie so passiert. Es handele sich um Fake News, wie eine Sprecherin des Landratsamts Neu-Ulm auf Nachfrage unserer Redaktion mitteilt. Zuständig für Kontrollen über die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen ist das dort ansässige Gewerbeamt. In den örtlichen Bäckereien hat man allenfalls von dieser Erzählung gehört. Doch der Vorfall habe sich nicht bei ihnen abgespielt, wie auf vielfache Nachfrage in verschiedenen Filialen bestätigt wurde.

    Auch in Nersingen soll sich angeblich Ähnliches abgespielt haben - bei einem Friseur

    Neu ist das Gerücht allerdings nicht. Nahezu gleichlautend macht es, seit es die Auflagen gibt, die Runde. Ende Juli war beispielsweise von einer Nersinger Bäckereiverkäuferin die Rede, die Opfer einer solchen Lockvogel-Taktik gewesen sein soll. Bereits im Mai soll sich Ähnliches in Augsburg zugetragen haben: Betroffener war in diesem Fall ein namentlich nicht bekannter Friseur. Doch auch diese Geschichte hatte sich im Nachhinein als Fake News aus dem Internet entpuppt.

    Auch das dort ansässige Ordnungsamt hatte erklärt, die Methode, mit Lockvögeln Bürger zu Verstößen gegen Corona-Hygienevorschriften zu bringen, werde nicht angewandt. „Allein, weil sie rein rechtlich schon fragwürdig wäre“, sagte Augsburgs Ordnungsreferent Frank Pintsch. Auch im Landkreis Neu-Ulm gibt es keine versteckten Kontrollen, erklärt eine Sprecherin des Landratsamts.

    So werden die Corona-Vorschriften im Landkreis kontrolliert

    Doch wie wird die Einhaltung der inzwischen stark gelockerten Corona-Schutzvorschriften überhaupt kontrolliert und welche Richtlinien gelten derzeit? Wie das Gewerbeamt in Neu-Ulm mitteilt, sei es grundsätzlich so, dass Verstößen nachgegangen werde, wenn diese dem Gewerbeamt gemeldet würden. Dann werde schriftlich das Hygienekonzept des Betreibers angefordert.

    In der Mitteilung des Landratsamts wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kunden eines Einzelhandelsgeschäfts in Bayern verpflichtet sind, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Wer ein ärztliches Attest hat, welches ihn von dieser Pflicht befreit, sollte es immer dabei haben. Verstöße gegen die Maskenpflicht gelten als Ordnungswidrigkeit und werden entsprechend mit einem Bußgeld geahndet. Wichtig für Verbraucher und Gewerbetreibende: Hält sich ein Kunde nicht an die Maskenpflicht, ist der selbst dafür verantwortlich.

    Was passiert, wenn Kunden sich nicht an die Maskenpflicht halten

    Eine Bäckerei kann letztlich nicht dafür belangt werden, wenn sich Verbraucher in ihren Ladenräumen nicht an diese Vorschrift halten – anders als in dem Gerücht behauptet wird, in dem dafür ja angeblich 1500 Euro Bußgeld verhängt wurden. Eine beruhigende Information für die Angestellten in hiesigen Bäckereien. Eine Verkäuferin in der Illertisser Häussler-Filiale erklärte: „Hygiene ist bei uns sehr wichtig. Wir halten uns natürlich an alle Vorschriften.“ Doch die Geschichte hatte sie verunsichert, ob sie nicht doch belangt werden könne, wenn ein Kunde sich weigert, eine Maske aufzusetzen.

    Sich nicht an die Maskenpflicht zu halten und ein Bußgeld zu riskieren, liegt zwar in der Verantwortung der Verbraucher. Gewerbetreibende können allerdings – zum Schutz ihrer übrigen Kunden – von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und einen Maskenverweigerer aus dem Geschäft bitten. Zeigt sich die Person weiter uneinsichtig, könnte notfalls auch die Polizei hinzugerufen werden, erklärt die Sprecherin des Landratsamts.

    Wenn es um die Mitarbeiter geht, ist der Betreiber eines Ladens aber tatsächlich verantwortlich dafür, dass ein Mund-Nasen-Schutz getragen wird oder ein anderer geeigneter Schutz zum Einsatz kommt. Wer beispielsweise hinter einer Plexiglasscheibe arbeitet, kann auf die Maske verzichten.

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