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Landkreis Neu-Ulm: Kinderpornografie-Verdacht: Ermittler beschlagnahmen Handys und Laptops

Landkreis Neu-Ulm

Kinderpornografie-Verdacht: Ermittler beschlagnahmen Handys und Laptops

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    Polizisten haben im Raum Neu-Ulm und Illertissen fünf Mobiltelefone und andere Geräte beschlagnahmt, auf denen sich kinder- und jugendpornografisches Material befinden könnte.
    Polizisten haben im Raum Neu-Ulm und Illertissen fünf Mobiltelefone und andere Geräte beschlagnahmt, auf denen sich kinder- und jugendpornografisches Material befinden könnte. Foto: Symbolfoto Uwe Zucchi, dpa/lhe

    Zum wiederholten Mal hat die Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm mit Unterstützungskräften der Bayerischen Bereitschaftspolizei im Landkreis gezielt nach kinder- und jugendpornografischen Dateien gesucht. Die Durchsuchungsaktion fand in den Dienstbereichen der Polizeiinspektionen Neu-Ulm und Illertissen statt.

    Dem Polizeibericht zufolge vollzogen die Einsatzkräfte insgesamt fünf Durchsuchungs- und Beschlagnahme-Beschlüsse. Die Staatsanwaltschaft Memmingen führt gegen alle Beschuldigten Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes und/oder der Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornografie. Die Beamten beschlagnahmten insgesamt fünf Mobiltelefone, ein Tablet, ein Computer und diverse andere Datenträger. Wie die Polizei weiter mitteilt, handelt es sich hierbei um einzelne Strafverfahren, zwischen denen kein Tatzusammenhang besteht. Falls sich kinder- oder jugendpornografisches Bildmaterial auf den beschlagnahmten Geräten befindet, folgt in der Regel die Einziehung der Geräte im Strafverfahren.

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    Teilweise haben die Beschuldigten die gefundenen Dateien aus diversen sozialen Netzwerken nur empfangen. Die Kripo weist allerdings darauf hin, dass bereits das automatisierte Herunterladen solchen Bildmaterials auf die Endgeräte den Straftatbestand des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie erfüllt. Strafverfolgungsbehörden können demnach auf verschiedenen Wegen das Hochladen von kinder- und jugendpornografischen Bildern oder Videos ins Internet oder das Herunterladen dieser Dateien verfolgen. In diesen Fällen müssen Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Wenn bei einer Durchsuchung ein PC, ein Tablet, ein Smartphone oder andere digitale Datenträger mit entsprechenden Dateien gefunden werden, dann werden diese beschlagnahmt. Die Betroffenen bekommen die eingezogenen Geräte nach Abschluss des Verfahrens in der Regel nicht mehr zurück.

    Bei einer weiteren Durchsuchungsaktion im Kreis Neu-Ulm wurde ein 21-Jähriger festgenommen. In seiner Wohnung wurden eine geringe Menge Drogen und ein Handy beschlagnahmt. (az)

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