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Landkreis Neu-Ulm: Im Vollrausch ausfällig geworden: 26-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten

Landkreis Neu-Ulm

Im Vollrausch ausfällig geworden: 26-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten

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    Ein Mann musste sich vor dem Amtsgericht wegen eines „fahrlässigen Vollrauschs“ verantworten.
    Ein Mann musste sich vor dem Amtsgericht wegen eines „fahrlässigen Vollrauschs“ verantworten. Foto: Alexander Kaya (Archivfoto)

    Stefan Nielsen, Vorsitzender Richter am Amtsgericht Neu-Ulm, brachte das Problem des Angeklagten auf den Punkt: „Alkohol erscheint als guter Freund, ist aber ein großer Feind.“ Der 26-jährige Mann aus dem südlichen Landkreis Neu-Ulm hat drei Vorstrafen; weil er aber jedes Mal eine Geldstrafe akzeptiert hatte, musste er erst jetzt, nach der vierten Straftat, vor Gericht auftreten. Nach dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit Beleidigung, Sachbeschädigung und Trunkenheit im Straßenverkehr stand diesmal der „fahrlässige Vollrausch“ selbst auf der Agenda.

    Sanitäter holen Polizei dazu

    Knapp drei Promille waren es, die den Angeklagten die Kontrolle über sich verlieren ließen. Der 26-Jährige hatte sich nach einer durchzechten Nacht geweigert, die Wohnung eines Kumpels zu verlassen. Dieser rief den Rettungsdienst, nachdem der nun Angeklagte in der Wohnung erbrochen hatte. Gegenüber den Sanitätern verhielt sich der junge Mann so renitent, dass sie die Polizei zu Hilfe holten. Ein Beamter bestätigte als Zeuge die Anklage: Demnach war die erste Reaktion des Angeklagten beim Auftauchen der Polizei, dass er eine halbe Flasche Wein „ex“ trank und sich dann zu Boden fallen ließ.

    Gegen die angedrohte „In-Gewahrsamnahme“ wehrte er sich mehr oder weniger passiv, aber schließlich blieb ihm nichts anderes übrig, als mitzugehen und seinen Vollrausch in der Ausnüchterungszelle auszuschlafen. Damit hatte er die Straftat des Widerstandes im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen – und sein Glück war es auch, dass er keinen aktiven Widerstand, etwa durch Schläge oder ähnliche Reaktionen, ausgeübt hatte.

    Angeklagter kann sich nicht an Geschehnisse erinnern

    Erinnern konnte sich der junge Mann „im Prinzip gar nicht“, wie er aussagte, aber er nahm die Gelegenheit wahr, sich bei dem Polizeibeamten zu entschuldigen. Das und die Tatsache, dass er sich einsichtig zeigte, bewahrte ihn vor einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe, die der Staatsanwalt gefordert hatte.

    Verteidiger Alexander Kühne wies darauf hin, dass der Angeklagte „seither nicht mehr so viel“ trinke und dass er sogar eine anspruchsvolle Ausbildung erfolgreich absolviert habe. In diesem Beruf suche er nun eine Arbeitsstelle und es sei dem jungen Mann bewusst, „dass er da nicht trinken kann“.

    Die Arbeitsplatzsuche werde ihm angesichts von vier Vorstrafen ohnehin schwer fallen, was Richter Nielsen dazu veranlasste, den Angeklagten dringend zu ermahnen, „die medizinische Problematik“ des Alkoholmissbrauchs anzugehen. Weil er sich aber fahrlässig in einen Vollrausch versetzt habe, „obwohl er weiß, dass er einschlägig vorbestraft ist“, ging Nielsen über die vom Verteidiger plädierten 90 Tagessätze Geldstrafe hinaus. Er verurteilte den 26-Jährigen zu 120 Tagessätzen, allerdings nur zu je zehn Euro, da er auf Arbeitssuche sei und bei den Eltern lebe. Sollte noch einmal etwas vorfallen, so die abschließende Mahnung, werde eine Freiheitsstrafe unumgänglich.

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