Im Prozess um angebliche Gewaltausbrüche gegenüber einer 39-jährigen Frau ist der angeklagte Familienvater zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Dem Mann aus dem südlichen Landkreis war vorgeworfen worden, seine Ex-Freundin über Jahre hinweg körperlich schwer misshandelt zu haben. Er soll sie gewürgt, geschlagen und getreten haben – so sehr, dass sie mehrfach „blaue Augen“ und Blutergüsse am Hals davontrug. Seinen damals dreijährigen Sohn, der am Downsyndrom leidet, soll der Mann gegen eine Wand geschleudert haben. Insgesamt 151 Fälle von gefährlicher Körperverletzung soll er begangen haben. Das legte ihm die Staatsanwaltschaft zur Last. Nach vier Verhandlungstagen gibt es nun ein Urteil (Was bisher passierte: Vater steht vor Gericht: Schlug er sein behindertes Kind?)
Landkreis Neu-Ulm