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Landkreis Neu-Ulm: Diese Quarantäne-Regeln gelten jetzt im Landkreis Neu-Ulm

Landkreis Neu-Ulm

Diese Quarantäne-Regeln gelten jetzt im Landkreis Neu-Ulm

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    Aktuell werden in den Impfkabinen des Impfzentrums Bad Wörishofen täglich bis zu 180 Menschen geimpft. 600 Impfungen wären bei ausreichend Impfstoff möglich, nach der anstehenden Erweiterung sogar noch mehr.
    Aktuell werden in den Impfkabinen des Impfzentrums Bad Wörishofen täglich bis zu 180 Menschen geimpft. 600 Impfungen wären bei ausreichend Impfstoff möglich, nach der anstehenden Erweiterung sogar noch mehr. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Wer aufgrund eines Corona-Falls in Quarantäne muss, für den gelten jetzt geänderte Regelungen. Darauf hat das Landratsamt Neu-Ulm hingewiesen. Hintergrund für die Änderungen ist der Start des Präsenzunterrichts für viele Klassen. Da auch das Thema Virusmutationen eine zunehmende Rolle spielt, hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Änderungen bei den Quarantänebestimmungen erlassen. Dabei wird übrigens nicht unterschieden, ob es sich um eine Virusmutation handelt. Die Vorgaben sind bei allen Varianten gleich.

    Kontaktpersonen der Kategorie 1 müssen ab sofort 14 Tage in häusliche Quarantäne. Das gilt für Menschen, die engen Kontakt mit jemandem hatten, der positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Das Risiko für diese Personen, sich auch mit dem Coronavirus angesteckt zu haben, ist höher. Die Möglichkeit, die Quarantäne aufgrund eines negativen Testergebnisses zu verkürzen, entfällt jetzt generell.

    Auch für Kontaktpersonen in Gemeinschaftseinrichtungen entfällt die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen "freizutesten". Das bedeutet: Die Quarantäne endet, wenn ein Test nach 14 Tagen gemacht wird und das Ergebnis negativ ist. Dabei kann ein Antigenschnelltest oder ein PCR-Test vorgenommen werden. Das Landratsamt weist darauf hin, dass keine gesonderte Information zur Aufhebung der Qurantäne durch den öffentlichen Gesundheitsdienst erfolgt.

    Landratsamt: Auch Geimpfte müssen als Kontaktpersonen in Quarantäne

    Treten während der Quarantäne Symptome auf, die auf Covid-19 hinweisen, muss umgehend ein Test vorgenommen werden. Symptome sind zum Beispiel Husten, erhöhte Temperatur/Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, Verlust des Geruchs- beziehungsweise Geschmackssinns, Kurzatmigkeit, allgemeine Schwäche. Wichtig: Auch nach vollständiger Impfung der Kontaktperson ist eine Quarantäne erforderlich, sagt das Landratsamt. Außerdem werde sich der öffentliche Gesundheitsdienst zu Beginn der Quarantäne bei den Kontaktpersonen melden.

    Für Schulen und Kindertageseinrichtungen gilt: Falls ein Schnelltest ein positives Ergebnis aufzeigt, muss sich der Betroffene unmittelbar in Quarantäne begeben. Außerdem soll im Anschluss unmittelbar ein PCR-Test vorgenommen werden. Nur wenn das Ergebnis des PCR-Tests negativ ist, darf die Quarantäne wieder verlassen werden. Bis zum Vorliegen des negativen Testergebnisses darf die Gemeinschaftseinrichtung nicht besucht werden. Sollten danach jedoch Symptome auftreten, muss erneut ein PCR-Test gemacht werden.

    Wenn der PCR-Test ebenfalls ein positives Ergebnis aufweist, gilt die betroffene Person als bestätigter Fall. Dann wird der öffentliche Gesundheitsdienst Kontakt aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Wenn ein bestätigter Fall anhand eines PCR-Tests an einer Schule oder in einer Schulklasse auftritt, nimmt das Gesundheitsamt eine Einstufung vor, ob es sich bei den Mitschülerinnen und Mitschülern beziehungsweise Lehrkräften um Kontaktpersonen der Kategorie 1 handelt.

    Für die Abschlussklassen gibt es Ausnahmeregeln

    Eine Ausnahme gibt es für die Abschlussklassen der Schulen: Tritt während der Prüfungsphase in einer Abschlussklasse ein bestätigter Fall in der Klasse auf, dürfen alle Kontaktpersonen der Kategorie 1 auch ohne das Vorliegen ihres Testergebnisses die Quarantäne verlassen, um an den Abschlussprüfungen teilzunehmen, heißt es aus dem Landratsamt. Dabei muss das Hygienekonzept strikt eingehalten und ein Abstand von mindestens zwei Metern gewahrt werden.

    Aktuell befinden sich aufgrund bestätigter Fälle die Kontaktpersonen von drei Schulklassen (Neu-Ulm, Illertissen) sowie zwei Kindertageseinrichtungen (Neu-Ulm, Illertissen) in Quarantäne.

    Hier kann man sich testen lassen

    PCR-Tests nehmen das Testzentrum des Landkreises sowie niedergelassene Ärzte vor. Personen mit Krankheitssymptomen werden im Testzentrum jedoch nicht getestet. In diesem Fall müssen Betroffene Kontakt mit dem Hausarzt oder dem ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefon 116117) aufnehmen.

    Für die Testungen zum Ende der Quarantäne (vorausgesetzt, es liegen keine Symptome vor), kann man sich an das Testzentrum des Landkreises Neu-Ulm, an den Hausarzt oder eine weitere geeignete Teststelle wenden. Aktuell befinden sich über die Apotheken zusätzliche Teststellen für Schnelltests in Planung und Vorbereitung. (AZ)

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