Wer aufgrund eines Corona-Falls in Quarantäne muss, für den gelten jetzt geänderte Regelungen. Darauf hat das Landratsamt Neu-Ulm hingewiesen. Hintergrund für die Änderungen ist der Start des Präsenzunterrichts für viele Klassen. Da auch das Thema Virusmutationen eine zunehmende Rolle spielt, hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Änderungen bei den Quarantänebestimmungen erlassen. Dabei wird übrigens nicht unterschieden, ob es sich um eine Virusmutation handelt. Die Vorgaben sind bei allen Varianten gleich.
Landkreis Neu-Ulm