Viele erinnern sich noch an das vergangene Frühjahr, als in Bayern und ganz Deutschland zur Eindämmung der Corona-Pandemie Ausgangsbeschränkungen verhängt wurden. Es war den Menschen in Bayern nur noch erlaubt, ihr Zuhause aus triftigen Gründen zu verlassen, zum Beispiel zum Einkaufen oder um zur Apotheke zu gehen. An diese Regelung hielt sich nicht jeder. Die Polizei verhängte immer wieder Bußgelder, auch im Landkreis Neu-Ulm. Wer mit der Bestrafung nicht einverstanden war, konnte Berufung einlegen. Seit Kurzem werden diese Fälle nun am Amtsgericht Neu-Ulm verhandelt. So können diese Prozesse ablaufen.
Landkreis Neu-Ulm