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Landkreis Neu-Ulm: Die Müllgebühren im Landkreis Neu-Ulm klettern nach oben

Landkreis Neu-Ulm

Die Müllgebühren im Landkreis Neu-Ulm klettern nach oben

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    Müll zu verbrennen, wird demnächst deutlich teurer.
    Müll zu verbrennen, wird demnächst deutlich teurer. Foto: Kaya

    Klar ist schon jetzt: Die Abfallentsorgung im Landkreis Neu-Ulm wird teurer. Aber um wie viel, ist noch unklar. Und dann ist da ja auch noch die Bundespolitik. Die könnte dafür sorgen, dass die Verbrennungskosten drastisch steigen.

    Schon Ende vergangenen Jahres hatte Thomas Moritz, Leiter des kreiseigenen Abfallwirtschaftsbetriebes (AWB), angedeutet, dass künftig so manche Drehung an der Gebührenschraube erfolgen muss. Noch haben die Kreisbewohner eine gewisse Schonfrist. Die währt noch bis zum Ende des Jahres, danach gelten neue Preise. Derzeit kalkuliert der AWB die Gebühren, die 2021 und 2022 sowie möglicherweise auch noch 2023 gelten sollen.

    Bisher kamen die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Neu-Ulm relativ günstig davon. Der AWB mit seinem Müllofen in Weißenhorn erwirtschaftete sogar ein sattes Plus bei den Gebühreneinnahmen, die er jedoch von Gesetzes wegen wieder an die Haushalte in Form von günstigeren Gebühren zurückgeben musste. Derzeit kostet es rund 100 Euro, um in der Verbrennungsanlage eine Tonne Abfall zu verfeuern. Im Dezember vergangenen Jahres stellte Moritz einen künftigen Preis von rund 160 Euro in Aussicht.

    Erfassung und Transport der Wertstoffe und Abfälle kostet immer mehr

    Wie viel es letztlich wird, muss der AWB in den kommenden Wochen und Monaten ermitteln. Gegenüber unserer Redaktion kündigte Moritz an: „Billiger wird es nicht.“ Dass die Kosten nicht ganz so stark steigen, dafür sorgt ein Betrag von 2,8 Millionen Euro. Der war seit 2018 als Überschuss erwirtschaftet worden und wird nun an die Kunden zurückgegeben. Das drückt die Gebühren.

    Die werden durch verschiedene Faktoren künftig in die Höhe getrieben. Dazu gehören etwa steigende Personalkosten, auch die Erfassung und der Transport der Wertstoffe und Abfälle kostet immer mehr. Hinzu kommt, dass der Unterhalt der in die Jahre gekommenen Verbrennungsanlage immer stärker zu Buche schlägt. Dazu kommen sinkende Müllmengen und die Unsicherheit, wie sich die Corona-Krise auf die Wirtschaft auswirkt.

    Aus diesen Gründen möchte Moritz die Müllgebühren nur noch für jeweils zwei Jahre kalkulieren. Bisher waren drei und sogar vier Jahre üblich. Doch dadurch könne nicht rechtzeitig auf Veränderungen reagiert werden. Dennoch soll der AWB auf Wunsch des Kreis-Werkausschusses auch eine Drei-Jahres-Variante durchrechnen.

    Ein Problem: das Brennstoff-Emissionshandelsgesetz

    Ein großes und bisher noch nicht gelöstes Problem sprach der Grüne Peter Ehrenberg in der jüngsten Sitzung des Werkausschusses an, das sogenannte Brennstoff-Emissionshandelsgesetz. Das besagt in aller Kürze: Wer fossile Brennstoffe verheizt, muss sogenannte Zertifikate kaufen. Dadurch soll ein Anreiz geschaffen werden, Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren. Allerdings könnte das auch die kommunalen Müllverbrennungsanlagen treffen, denn auch dort gehen fossile Stoffe in Flammen auf, etwa wenn im Müllofen zugefeuert werden muss. Allerdings enthält auch der Abfall solche fossilen Brennstoffe: Kunststoff wird bekanntlich aus Öl gemacht. Würde das Emissionshandelsgesetz auf Verbrennungsanlagen angewendet, könnte das den Preis pro verfeuerter Tonne Abfall um rund 40 Euro nach oben treiben.

    Das Thema ist in der Politik umstritten. Während das Land Nordrhein-Westfalen Müllverbrennungen ausdrücklich vom Zertifikatehandel ausnehmen will, möchte das Baden-Württemberg ausdrücklich nicht, weil das weiterhin die Verbrennungsanlagen privilegiere und die Anstrengungen zum Wertstoffrecycling unterlaufe.

    Im Landkreis Neu-Ulm neigen die Kommunalpolitiker zum nordrhein-westfälischen Konzept. AWB-Chef Moritz fürchtet, dass künftig Müllöfen in den Nachbarländern entstehen könnten, was den umweltbelastenden Abfalltourismus fördern würde. Er hält das Gesetz für eine Fehlentwicklung. Dem müsse entgegengesteuert werden. Man könne einiges anders machen, als nur zu zahlen.

    Das meint auch Landrat Thorsten Freudenberger (CSU). Er kündigte an, dass Städte und Gemeinden Einfluss auf ihre örtlichen Bundestagsabgeordneten nehmen wollen, damit Verbrennungsanlagen bei der Regelung außen vor bleiben. Der Grüne Ehrenberg, einst Verbrennungsgegner, heute ein Befürworter dieser thermischen Abfallverwertung, sagte über das Gesetz: „Man kann Öl und Kohle im Boden lassen, aber nicht den Müll in der Tonne.“

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