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Landkreis Neu-Ulm: Corona-Warnwert überschritten: Diese Regeln gelten jetzt im Kreis Neu-Ulm

Landkreis Neu-Ulm

Corona-Warnwert überschritten: Diese Regeln gelten jetzt im Kreis Neu-Ulm

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    Die Corona-Warnampel im Landkreis Neu-Ulm springt auf Rot: Der Inzidenzwert liegt erstmals über 50.
    Die Corona-Warnampel im Landkreis Neu-Ulm springt auf Rot: Der Inzidenzwert liegt erstmals über 50. Foto: Anne Wall (Symbolbild)

    Im Landkreis Neu-Ulm gilt ab Freitag die Warnstufe Rot der Corona-Ampel: Mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 53,7 hat der Landkreis Neu-Ulm heute den Schwellenwert von 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern überschritten. Zusätzlich zu den bisher schon geltenden Regeln der Warnstufe Gelb treten damit weitere Regelungen in Kraft. Eine Ausnahme gibt es allerdings für die Grundschulen.

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