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Landkreis Neu-Ulm: Corona-Inzidenz über 35: Dem Kreis Neu-Ulm drohen strengere Regeln

Landkreis Neu-Ulm

Corona-Inzidenz über 35: Dem Kreis Neu-Ulm drohen strengere Regeln

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    Im Landkreis Neu-Ulm ist die Corona-Inzidenz auf über 35 angestiegen.
    Im Landkreis Neu-Ulm ist die Corona-Inzidenz auf über 35 angestiegen. Foto: Moritz Frankenberg/dpa

    Seit Tagen schon klettert die Corona-Inzidenz im Kreis Neu-Ulm wieder nach oben. Binnen der vergangenen zwei Wochen stieg die Sieben-Tage-Inzidenz von einem Wert von etwa 10 auf mehr als 35. Bleibt die

    Das Landratsamt meldet für Mittwoch, 18. August, eine Inzidenz von 39,4 und beruft sich dabei auf Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI). Sollte der Wert drei Tage in Folge – also auch noch am Donnerstag und Freitag – darüber liegen, würden am Sonntag, 22. August, wieder einmal neue Regeln und damit auch wieder neue Einschränkungen in Kraft treten. Die würden dann vor allem große Sportveranstaltungen und Kultur-Events betreffen.

    Neue Corona-Regeln drohen: Das würde sich ändern bei Sport und Kultur

    Bei großen Sportveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter wären dann nach Angaben des Neu-Ulmer Landratsamtes unter freiem Himmel einschließlich geimpfter und genesener Personen nur noch bis zu 1500 Zuschauer zulässig. Davon müssten fast alle einem festen Sitzplatz zugewiesen werden. Lediglich 200 Personen dürften stehend und ohne festen Sitzplatz, aber mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern anwesend sein.

    In Gebäuden bestimme sich die zulässige Höchstzuschauerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Plätzen gewahrt werden kann. Die Gesamtzahl dürfte aber nicht höher als 1000 sein. Was womöglich Folgen für Basketballspiele von Ratiopharm Ulm haben könnte.

    Bei Kulturveranstaltungen in Theatern, Opern, Konzerthäusern, auf Bühnen oder auch in Kinos bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen ebenfalls nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Plätzen gewahrt werden kann. Jedoch darf auch hier die Gesamtzahl von 1000 Personen nicht überschritten werden.

    Unter freiem Himmel sind einschließlich geimpfter und genesener Personen bis zu 1500 Besucher zulässig – davon höchstens 200 stehend und ohne festen Sitzplatz mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern. Die übrigen Personen dürfen nur mit festem Sitzplatz zugelassen werden.

    Diese neue Corona-Regel tritt schon am Mittwoch in Kraft

    Da der Landkreis Neu-Ulm bereits an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von über 25 hatte, tritt an diesem Mittwoch eine neue, strengere Regel in Kraft: Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte ab der 5. Jahrgangsstufe gilt wieder eine Maskenpflicht – auch nachdem sie ihren Sitz- oder Arbeitsplatz eingenommen haben. Es müsse demnach eine medizinische Gesichtsmaske getragen werden. (AZ)

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