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Landkreis Neu-Ulm: Corona: Diese Regeln gelten aktuell für die Quarantäne im Landkreis Neu-Ulm

Landkreis Neu-Ulm

Corona: Diese Regeln gelten aktuell für die Quarantäne im Landkreis Neu-Ulm

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    Am 2. Dezember sind neue Quarantäneregelungen in Kraft getreten. Dazu gab es viele Nachfragen beim Landratsamt Neu-Ulm.
    Am 2. Dezember sind neue Quarantäneregelungen in Kraft getreten. Dazu gab es viele Nachfragen beim Landratsamt Neu-Ulm. Foto: Alexander Kaya

    Im Dezember haben sich die Quarantäneregelungen für Kontaktpersonen der Kategorie 1 geändert. Diese sind bereits am 2. Dezember 2020 in Kraft getreten. Da beim Landratsamt Neu-Ulm einige Nachfragen zu dem Thema eingegangen sind, fasst die Behörde in einer Pressemitteilung noch einmal die wichtigsten Neuerungen zusammen.

    Mit dem Begriff „Indexfall“ sind demnach positiv auf das Coronavirus SARS CoV-2 getestete Menschen gemeint. Diese müssen sich in Quarantäne begeben, um keine weiteren Personen anstecken zu können. Mit Kontaktpersonen oder auch „KP1“ sind Menschen gemeint, die mit dem Indexfall so engen Kontakt hatten, dass sie sich möglicherweise selbst angesteckt haben, ohne dies zu wissen.

    Maßgeblich ist, ob die Kontaktperson im selben Haushalt wie die infizierte Person wohnt

    Grundsätzlich bleibt die Dauer der Quarantänezeit für direkte Kontaktpersonen (KP1) bestehen. Diese beträgt 14 Tage. Gerechnet wird der Zeitraum ab dem letzten infektionsrelevanten Kontakt mit dem Indexfall, also dem bestätigten Fall. Der Quarantänezeitraum wird den Kontaktpersonen auch zu Beginn der Quarantäne mitgeteilt.

    Die Quarantänezeit für Kontaktpersonen, die nicht im selben Haushalt wie die nachweislich infizierte Person leben, kann verkürzt werden, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt. Der Test darf frühestens am 10. Tag, nachdem die Kontaktperson 1 das letzte Mal Kontakt zu dem bestätigten Fall hatte, vorgenommen werden. Bei dem Test kann es sich um einen PCR-Test oder Antigentest (Schnelltest) handeln. Ist das Ergebnis negativ, endet die Quarantäne. Eine Rücksprache mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst ist nicht notwendig. Voraussetzung ist, dass die Person keine Symptome aufweist.

    Testungen sind über das Testzentrum des Landkreises Neu-Ulm (mehr dazu lesen Sie hier) oder über den Hausarzt möglich. Mit dem Hausarzt sollte zuvor telefonisch Kontakt aufgenommen werden. Der öffentliche Gesundheitsdienst nimmt solche Testungen zur Quarantäneverkürzung nicht vor.

    Für Schulen und medizinisches Personal gelten eigene Vorgaben

    Sollte die Kontaktperson 1 keinen Test vornehmen lassen, endet die Quarantänezeit 14 Tage nach dem letzten Kontakt mit dem bestätigten Fall. Der Quarantänezeitraum wird den Kontaktpersonen auch zu Beginn der Quarantäne mitgeteilt. Diese darf nach 14 Tagen beendet werden, wenn keine Symptome vorliegen. Eine erneute Rücksprache mit dem Gesundheitsamt zum Verlassen der Quarantäne erfolgt nicht.

    Die Regeln zur Verkürzung der Quarantäne gelten nicht für Kontaktpersonen der Kategorie 1, die im selben Haushalt mit dem bestätigten Fall wohnen. Diese müssen stets 14 Tage in Quarantäne bleiben. Für bestätigte Fälle ist eine Verkürzung der Quarantäne nicht möglich, auch wenn ein negatives Testergebnis vorliegt. Die Quarantäne für bestätigte Fälle kann nur der öffentliche Gesundheitsdienst beenden. Sie endet in der Regel nach zehn Tagen.

    Die neuen Regelungen sollen laut Landratsamt zur Entlastung der Mitarbeiter in der Gesundheitsverwaltung beitragen. Für medizinisches Personal und Schulen gelten eigene Regelungen.(az)

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