Ein geradezu klassischer Fall, wie ein wohlbedachtes Gerichtsurteil dazu beitragen kann, einen Angeklagten wieder auf den richtigen Weg zu führen, wurde beim Schöffengericht in Neu-Ulm verhandelt: Ein 51-Jähriger aus dem südlichen Landkreis war straffällig geworden, weil er in einem abgelegenen Waldstück, „wo sich Fuchs und Hase gute Nacht sagen“, wie es Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer formulierte, Cannabis angebaut hatte.
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