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Landkreis: Ein Bon für jedes Bonbon: Neue Pflicht verärgert Händler

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Ein Bon für jedes Bonbon: Neue Pflicht verärgert Händler

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    Michael Grössl vom „Kopierland“ in Ulm frustriert die neue Kassenbonpflicht. Im Copyshop hat er deshalb eine Kiste aufgestellt, in die Kunden ihre Belege werfen können. Den Inhalt schickt Grössl dann zur Entsorgung an das Finanzamt.
    Michael Grössl vom „Kopierland“ in Ulm frustriert die neue Kassenbonpflicht. Im Copyshop hat er deshalb eine Kiste aufgestellt, in die Kunden ihre Belege werfen können. Den Inhalt schickt Grössl dann zur Entsorgung an das Finanzamt. Foto: Alexander Kaya

    Im „Kopierland“ in Ulm ist seit ein paar Tagen Ungewöhnliches zu sehen: „Bonpflicht!“ steht auf einer schuhkartongroßen Kiste geschrieben. So nennt der Volksmund ein neues Gesetz, das seit 1. Januar in ganz Deutschland gilt. Es verpflichtet Händler, die eine elektronische Kasse verwenden, sämtlichen Kunden einen Bon auszudrucken – für jeden noch so kleinen Betrag. So soll künftig gegen Steuerbetrug vorgegangen werden. Selbst für die Breze, für die Kugel Eis oder für das Bonbon am Kiosk gibt es künftig also stets einen Kassenzettel. Mitnehmen muss die Belege niemand, Verbraucher dürfen sie einfach liegen lassen. Viele Menschen in der Region schütteln über die neue Vorschrift den Kopf – sogar Mitarbeiter des Finanzamts, die eigentlich von der Regelung profitieren sollten, sind unzufrieden. Manch genervter Händler greift zu unkonventionellen Protestmaßnahmen.

    So auch Michael Grössl vom „Kopierland“, der die Idee zu besagter Bonpflicht-Kiste hatte. Das neue Prozedere hält er für „idiotisch“. Um seinem Frust Luft zu machen, hat er den Karton im Geschäft aufgestellt. „Wenn Sie den Beleg nicht möchten, bitte hier rein werfen. Wir leiten das zur Entsorgung an das Finanzamt weiter“, heißt es auf der Pappschachtel weiter. Sie ist randvoll mit weißen Zetteln aus der elektronischen Registrierkasse. Die meisten Kunden im Copyshop wollen den Bon nicht, berichtet Grössl: „Wir haben hier teils 20-Cent-Beträge für Schwarz-Weiß-Kopien. Selbst dafür müssen wir jetzt einen Bon ausdrucken.“

    Bonpflicht: Die meisten Kunden nehmen die Belege nicht mit

    Mindestens zwei Drittel seiner Kunden würden den Kassenzettel auch bei größeren Beträgen in den Mülleimer werfen – oder eben in die Box, die sich rasant füllt. „Seit der Bonpflicht brauche ich etwa drei Mal so viele Kassenrollen wie bisher“, sagt Grössl. Eine koste drei bis vier Euro: „Aber mir geht es gar nicht um den finanziellen Aspekt – das Ganze ist einfach eine reine Papierverschwendung.“

    Auch Marc Ender, Betreiber des Cafés Naschkatze in Neu-Ulm, ist mit dem Gesetz unzufrieden: „Ich halte das aus wirtschaftlicher und ökologischer Sicht für Quatsch.“ Höchstens ein Prozent seiner Kunden nehme den Zettel tatsächlich mit, schätzt er: „Die restlichen wandern in den Müll, das ist doch völlig absurd und unnötig.“

    Ähnliche Beobachtungen macht Birgit Schwenk, Verkäuferin der Bäckerei Semler in Illertissen. Auch sie sammelt die Belege in einer Box hinter der Theke. So gut wie alle Bons blieben liegen, die Kunden schüttelten meist nur den Kopf, sagt Schwenk. Manche kündigten sogar schon beim Betreten der

    Kassenzettel sollten im Restmüll entsorgt werden

    Entsorgt gehören die Kassenzettel laut Umweltbundesamt übrigens im Restmüll. Denn die Belege werden meist auf sogenanntem Thermopapier gedruckt. Gesetzlich vorgeschrieben ist das zwar nicht – die Übermittlung geht auch elektronisch, zum Beispiel per Mail oder App. Auf diese Art der technischen Übermittlung setzt bislang aber kaum ein Händler. Auch recycelbare Papier-Alternativen gibt es – aber die ökologischen Varianten der Kassenrollen haben ihren Preis. Die meisten der gängigen elektronischen Registrierkassen hierzulande arbeiten deshalb nun einmal mit dem umstrittenen Thermopapier.

    Das weiß auch Evelyn aus Pfuhl, die auf dem Neu-Ulmer Wochenmarkt unterwegs ist und Käse gekauft hat. Den Beleg hat sie liegen gelassen: „Ich will die Kassenbons nicht haben, ich möchte sie nicht einmal anfassen – die sind nämlich krebserregend.“ Von der Bonpflicht halte sie nichts: „Sinn machen die Zettel nur für Leute, die sie zum Nachrechnen für zu Hause aufheben. Ansonsten ist das unnötiger Müll.“

    Auf dem Illertisser Wochenmarkt sieht das Händlerin Anita Peters, die griechische Spezialitäten verkauft, genauso: „Dass nun sogar beim Bäcker Belege ausgestellt werden müssen, kann ich nicht verstehen.“ Für sie persönlich ändere sich durch das neue Gesetz allerdings nichts: „Für uns ist das Ausstellen von Belegen bereits gang und gäbe.“ Oliven, Aufstriche und andere Spezialitäten, die sie an ihrem Stand verkauft, verpacke sie in kleine Schachteln und wiege sie anschließend. Durch die Grammzahl ergebe sich dann der Preis: „Die Kunden können durch den Beleg nachvollziehen, wieso sie wie viel gezahlt haben“, erklärt Peters. An vielen Ständen des Illertisser Wochenmarkts verhält es sich ähnlich: Wo Waren oder Lebensmittel gewogen werden, ist das Ausstellen von Belegen gängige Praxis.

    Offene Ladenkassen sind von der Bonpflicht nicht betroffen

    Es gibt allerdings auch Ausnahmen von der Bonpflicht. Etwa bei einer offenen Ladenkasse, die von der neuen Regelung nicht betroffen ist. Mit solch einer arbeitet beispielsweise Karin Weber aus Erkheim, die an ihrem Stand auf dem Illertisser Wochenmarkt Gewürze und Tee verkauft. Ihre Waren sind bereits verpackt, feste Preise und Grammzahlen aufgeklebt: „Ich muss also nichts abwiegen“, sagt sie. Auf Anfrage könne sie auch handschriftlich eine Rechnung ausstellen – das komme jedoch äußerst selten vor. Weber hofft, dass die Ausnahmeregelung bestehen bleibt, denn die Bonpflicht sei „ein Witz“. Überall werde dazu aufgerufen, Müll zu vermeiden und die Umwelt zu schonen: „Die meisten Menschen lassen die Belege jedoch sowieso liegen. Oder im schlimmsten Fall landen sie auf der Straße.“

    Auch Händler, die eine elektronische Kasse benutzen, haben theoretisch die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Pflicht beim Finanzamt einzureichen, erklärt Monika Kaiser, Leiterin der Betriebsprüfungsstelle am Finanzamt Neu-Ulm. Allerdings sei ihr kein Fall bekannt, in dem einem solchen Antrag zugestimmt wurde: „Die meisten Anträge verweisen auf Bedenken wegen der Umweltbelastung, aber das ist als Grund nicht zulässig.“ Den Frust der Menschen über das neue Gesetz kann Kaiser nachvollziehen: „Das ist eine halbherzige Lösung, mit der sind auch wir beim Finanzamt nicht zufrieden und wünschen uns eine bessere Lösung. Wir haben mit dieser Regelung auch nicht mehr Kontrollmöglichkeiten als zuvor.“

    Was hingegen mehr werde, sei die Zahl der mit Kassenzettel gefüllten Pakete, die beim Finanzamt ankommen, sagt Kaiser: „Viele schicken uns die alten Bons zur Entsorgung. Noch sind unsere Briefkästen nicht mit den kleinen weißen Zetteln überfüllt, aber es werden mehr.“ Die Belege nutzt das Finanzamt laut Kaiser wenigstens zur Kontrolle der Betriebe, bevor sie endgültig entsorgt werden. (mit sori)

    In Neu-Ulm und Illertissen sollen digitale Bürgerzentren entstehen, das zumindest wollen CSU und Landrat. Mehr dazu lesen Sie hier: Bürgerberatung bald am Touchscreen?

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